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VGK24 informiert: Wichtige Änderungen zum Bonusprogramm der IKK Innovationskasse

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen, 

folgende Änderungen des Bonusprogrammes sind inzwischen bekannt:

Zu der Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit gehören:

  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (nur der Arbeitnehmer Nettobetrag)
  • Selbstständige Berufsunfähigkeit
  • „Dread Disease“ Versicherung zur Absicherung der Berufsunfähigkeit
  • „Schüler BU“, wenn der Versicherungsnehmer auch versicherte Person ist. Hier: Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit ohne feste Berufsangabe ok. Änderung ab Berufseintritt (z.B. Begin der Ausbildung).
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Lebensversicherung (BUZ in LV) - nur der BUZ Anteil
  • Die Grundfähigkeitsversicherung kann über die Bonusvariante 2 mit bis zu 150,00 Euro erstattet werden.
  • Körperschutzversicherungen können nicht erstattet werden
  • Einzelabsprachen zu Exklusiv Produkten einzelner Gesellschaften werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben, Betrifft hier z. B. das Produkt VitaLife der Signal Iduna und das Produkt Opti5Rente der Barmenia

Als Zahlungsnachweis wird nur noch anerkannt:
 

  • Die vom Kunden nachgewiesenen tatsächlich gezahlten Beiträge, diese kann er durch Kontoauszüge, Kontoaufstellungen oder Bestätigung des Beitrags-/Kostengläubigers (Bestätigung der gezahlten Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt) nachweisen.

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Key Account Management der IKK-Die Innovationskasse unter der Telefonnummer: 0451/40608181 gerne zur Verfügung.

Ihre Finanzprofi AG