Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über einige Änderungen in der Lebensversicherung zum Jahreswechsel informieren.
- Update im Neugeschäft für die Tarife PremiumSBU und ExklusivSBU
- Überarbeitung der LV-Annahmerichtlinien (LVF-231 01.21) und der Annahmerichtlinien unisafe|HQ (LVF-230 1.21)
- Erweiterung der Versicherungsdauer bei Polizisten
- Neue UWE-Version und neue Antragsformulare
- EbAV-Richtlinie (EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung)
- Produktinformationsblatt (PIB) für Basis-/Rürup-Renten
- Anpassung der laufenden Gesamtverzinsung
- Effektivkosten
- Neue Höchstbeiträge für bAV und Basis-/Rürup-Renten ab 01. Januar 2021
Update im Neugeschäft für die Tarife PremiumSBU und ExklusivSBU
Durch intensiven Wettbewerb, zahlreiche Marktuntersuchungen und Ratings ist der Markt für BU-Produkte in ständiger Bewegung. Diese Entwicklungen schlagen sich unter anderem in einer laufenden Weiterentwicklung der Versicherungsbedingungen nieder. Um die sehr gute Marktposition der Tarife PremiumSBU und ExklusivSBU weiter zu stärken, erfolgt im Neugeschäft ein Update des Bedingungswerkes, das für beide Tarife gilt.
Zu den Änderungen zählen beispielsweise eine noch flexiblere Regelung bei Beitragsstundungen im Leistungsfall sowie bei Rückzahlung der gestundeten Beiträge. Auch bei der regulären Beitragsstundung gibt es sinnvolle Ergänzungen: So müssen nun lediglich die ersten 24 Monatsbeiträge gezahlt sein, um eine Stundung beantragen zu können. Die Rückzahlung wurde ebenfalls erleichtert. Sie kann jetzt in bis zu 48 gleichen Monatsraten erfolgen. Um den Kunden eine zusätzliche Flexibilität einzuräumen, wurden die Fristen zur Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung auf zwölf Monate erhöht. Neu hinzugekommen ist eine konkrete Definition der Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden. Zudem wurde die Infektionsklausel angepasst und deckt nun unter anderem auch ein teilweises Berufsverbot ab.
Nähere Informationen zum Produktupdate finden Sie in der Unterlage „Informationen zum SBU-Update".
Überarbeitung der LV-Annahmerichtlinien (LVF-231 01.21) und der Annahmerichtlinien unisafe|HQ (LVF-230 01.21)
Schulabgänger können jetzt auch nach bestandener Abschlussprüfung bis Ende Juli eines Jahres als Schüler versichert werden. Diesbezügliche Anträge sind jeweils bis 31.07. in der Hauptverwaltung einzureichen. Ab 01.08. ist für die Berufsgruppeneinstufung und für die Versicherungsfähigkeit die dann ausgeübte Tätigkeit zugrunde zu legen. Über alle Bundesländer und Schulzweige hinweg und unabhängig von den unterschiedlichen Prüfungsterminen besteht hierdurch ein einheitliches Vorgehen, um einen entsprechenden BU-Schutz für diese junge Zielgruppe anbieten zu können. Der Einschluss von unisafe|HQ ist jetzt auch bei der Berufsgruppe 3 möglich. Es kann somit für alle Berufsgruppen ein Angebot mit unisafe|HQ unter den bekannten Voraussetzungen unterbreitet werden.
Erweiterung der Versicherungsdauer bei Polizisten
Aufgrund der Anpassung der gesetzlichen Regelaltersgrenze für Polizeibeamte, wurde das Endalter für die Berufsunfähigkeitsabsicherung entsprechend von 60 auf 62 Jahre erhöht. Selbstverständlich kann auch bis zum neuen Endalter die Polizeidienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden.
Neue UWE-Version und neue Antragsformulare
Ab sofort stehen Ihnen die neuen Versionen der Angebotssoftware UWE-LV-online und UWE-Tabaluga-online zur Verfügung. Aufgrund von redaktionellen Änderungen wurden auch die folgenden Antragsformulare aktualisiert:
Antrag auf selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) LVA-001 01.21
Antrag auf Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung LVA-003 01.21
Antrag auf fondsgebundene Basisrente LVA-004 01.21
Erklärung der versicherten Person LVA-005 01.21
Antrag auf betriebliche Altersvorsorge LVA-006 01.21
Antrag auf Risikoversicherung LVA-007 01.21
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Antragsformulare 01.21. Die bisherigen Antragsformulare können noch bis zum 31.01.2021 eingereicht werden.
EbAV-Richtlinie (EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung)
Die Neufassung der Richtlinie (EbAV II) beinhaltet unter anderem detailliertere Vorgaben zu einer Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Versorgungsberechtigten. Hierzu wurden in UWE-LV-online die vorvertraglichen Informationen der B-plus VORSORGE (Tarif 7361 - Direktversicherung) vollständig aktualisiert.
Produktinformationsblatt (PIB) für Basis-/Rürup-Renten
Mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten zu erhöhen, wurde zum 01.01.2017 ein verpflichtendes Produktinformationsblatt (PIB) eingeführt. Ein Merkmal für die Vergleichbarkeit sind die Chancen-Risiko-Klassen (CRK). Diese Klassifizierung wird von der unabhängigen Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) vorgenommen. Die uniVersa AufbauRENTEtopinvest wurde zum 01.01.2021 von der Chancen-Risiko-Klasse 5 auf die Chancen-Risiko-Klasse 4 umgestuft. Hierdurch wurde auch eine Anpassung der Hochrechnungssätze der Bespielrechnung in UWE-LV-online auf -1,00%, 2,00%, 5,00% und 6,00 % erforderlich.
Anpassung der laufenden Gesamtverzinsung
Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hält nicht nur an, sondern hat sich durch die Corona-Pandemie nochmals verschärft. Die Rendite für Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren liegt weiterhin unter null Prozent. Dadurch wird es auch für Lebensversicherer immer anspruchsvoller, über die vereinbarten Garantien hinaus Erträge für Ihre Versicherungsnehmer zu erwirtschaften.
Aus diesem Grund wird die laufende Gesamtverzinsung zum 01.01.2021 von 2,00 % auf 1,75 % (zuzüglich Schlussüberschussanteile am Ende der Vertragslaufzeit sowie Beteiligung an den Bewertungsreserven) angepasst. Die Garantieverzinsung von Bestandsverträgen bleibt davon unberührt.
Um im Neugeschäft weiterhin attraktive und rentable Möglichkeiten bieten zu können, setzen wir verstärkt auf fondsgebundene Produkte, die unabhängig von der Niedrigzinspolitik ein hohes Potenzial aufweisen, Erträge zu erwirtschaften.
Die Überschüsse für die Beitragsverrechnung der Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU und BUZ) bleiben stabil. Der zu zahlende Nettobeitrag bleibt somit konstant.
Effektivkosten
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen muss die Effektivkostenberechnung in den vorvertraglichen Informationen zum Jahreswechsel angepasst werden. Neben den Berechnungsgrundlagen wurden auch die Erläuterungstexte überarbeitet. Hierzu wird es eine weitere Aktualisierung der UWE-online-Versionen zum 29.12.2020 geben.
Neue Höchstbeiträge für bAV und Basis-/Rürup-Renten ab 01.01.2021
Die Beitragshöchstgrenzen wurden in UWE-LV-online für Versicherungsbeginne ab 01.01.2021 angepasst. Für die AufbauRENTEtopinvest beträgt der jährliche Höchstbeitrag für verheiratete Personen 51.574 EUR. Der Höchstbeitrag der steuerlichen Förderung für die B-plus VORSORGE (Tarif 7361 - Direktversicherung) liegt nun bei 6.816 EUR jährlich. Die angepassten Höchstbeiträge haben wir auch in unseren Tarifbeschreibungen (LVF-232 01.21) eingepflegt und entsprechend aktualisiert.
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