Kurz vor Weihnachten gibt es bereits Geschenke. Die Allianz hat viele Neuerungen für Sie zum Jahreswechsel entwickelt. Freuen Sie sich auf:
- das neue Angebot für Schüler: die lebensbegleitende Schüler BU
- Einführung der Beitragsüberprüfungsoption bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge und der KörperSchutzPolice
- die fallende Risikoleben bei der DLV AG
Neuerungen Einkommensvorsorge
Die Allianz „Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler“
Im Bereich der privaten Einkommensvorsorge führt die Allianz für die Zielgruppe Schüler eine lebensbegleitende Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Für das Neugeschäft ab Januar 2020 wird „Schüler“ als Beruf in die Bedingungen aufgenommen, sodass ab einem Alter von 10 Jahren eine Berufsunfähigkeitsvorsorge versichert werden kann. Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente beträgt jährlich 18.000 EUR. Damit ermöglicht die Allianz Schülern einen einfachen und preiswerten Zugang zu einem lückenlosen Berufsunfähigkeitsschutz, egal welche Ausbildungswege oder Berufsbilder später gewählt werden. Denn die bei Vertragsabschluss besuchte Schulform entscheidet über die jeweilige Berufsgruppe. Wechselt das Kind die Schulform oder die Klassenstufe, kann der Kunde prüfen lassen, ob sich ggf. durch den Wechsel der Beitrag reduziert.
Die Beitragsüberprüfungsoption für BU und KSP
Erwerbsbiographien verlaufen heute nicht mehr gleichmäßig, sondern verändern sich.
Zusätzlich schafft die Digitalisierung neue Tätigkeitsfelder und Jobs. Vor diesem Hintergrund führt die Allianz für die Berufsunfähigkeitsvorsorge und KörperSchutzPolice, die Grundfähigkeitsvorsorge der Allianz, eine neue anlassabhängige Option ein.
Zu den Anlässen
- Schulformwechsel (ggf. Klassenstufe),
- Beginn Ausbildung, Beginn Studium,
- Start ins Berufsleben oder
- Berufswechsel
kann der Kunde beantragen, dass der Beitrag durch Allianz Leben überprüft wird. Wird der neue Beruf in eine günstigere Berufs-/Risikogruppe eingestuft, reduziert sich der Beitrag auf Basis des gesicherten bisherigen Eintrittsalters für die Restlaufzeit. Falls der neue Beruf nicht günstiger eingestuft wird, ändert sich nichts.
Deutsche Lebensversicherungs AG
RisikoLebensversicherung mit fallender Versicherungssumme der DLVAG
Mit der Einführung einer RisikoLebensversicherung mit fallender Versicherungssumme bietet die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG) nun eine neue, attraktive Lösung zur Absicherung von Immobiliendarlehen an. Die RisikoLebensversicherung mit fallender Versicherungssumme entspricht in ihrem Aufbau, Garantien und Optionen dem bestehenden Tarif L0(DL) mit dem Unterschied, dass die Anfangsversicherungssumme jährlich konstant fällt. Als Wert im letzten Versicherungsjahr kann eine Endversicherungssumme zwischen 95% und 0% der Anfangsversicherungssumme gewählt werden. Der Beitrag bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Sofern bei Vertragsabschluss eine Berufsunfähigkeitsvorsorge mitversichert ist, bleibt die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente unverändert. Die Versicherung ist auch als Partnerversicherung erhältlich.
Längere Fristen für die Ausübung der anlassabhängigen Erhöhungsoptionen
Die Ausübungsfrist der anlassabhängigen Erhöhungsoptionen (Privat und bAV inkl. Presse) wird von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Diese Neuerung gilt sowohl für die KSP, als auch für den Bestand und die Erhöhungsoption für Studierende. Zusätzlich führt die Allianz einen neuen Anlass ein: Bei „Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung" kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Diese Neuerung gilt in Privat und in der bAV (inkl. Presse), sowie für den Bestand.
EKV: Allianz will versichern – Zuschläge anstelle Ausschlussklauseln
Die Allianz hat rund die Hälfte aller heute vergebenen Ausschlussklauseln überprüft, insbesondere aus den Bereichen Rückenerkrankungen, Allergien und Frakturen. Im Ergebnis kann die Allianz in vielen Fällen künftig anstelle einer Ausschlussklausel einen Beitragszuschlag vergeben (Neugeschäft ab 01/2020). Zusätzlich wurden die Nachfragen zu den oben genannten Erkrankungsbereichen vereinfacht. Bereits Anfang des Jahres haben wir bei ca. 300 Bagatellerkrankungen, wie z.B. Spreizfuß oder Erkältungen die Nachfragen gestrichen. Beide Neuerungen führen zu einer merkbaren Verschlankung des Risikoprüfungsprozesses.
Studentenoption: Bedingung statt Klausel
Die spezielle Studentenerhöhungsoption – 100%, max. 24.000 EUR, innerhalb von 6 Monaten seit Aufnahme einer Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums – wird in die Bedingungen der 3. Schicht aufgenommen. Damit entfällt für das Neugeschäft ab 01/2020 die separate Studentenklausel.
Unbegrenztes Widerspruchsrecht bei Dynamik zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
Ihr Kunde kann im Rahmen des Neugeschäfts ab 01/2020 die Beitragsdynamik zu sämtlichen privaten Verträgen der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge und in der bAV unbegrenzt aussetzen. Für den Bestand gilt weiterhin, dass die Allianz das Recht des Kunden auf weitere Erhöhungen widerrufen kann, sofern der Kunde von drei direkt aufeinanderfolgenden Erhöhungsmöglichkeiten keinen Gebrauch macht.
