Herzlich willkommen im Beraterportal der finanzprofi AG!

Leben

Allianz Sondernewsletter Besonderheiten im Jahresendgeschäft 2021

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Um Anträge aus 2021 auch in 2022 noch nach Kundenwunsch policieren zu können, stellen wir ab dem 01.12.2021 für das Privat- und Einzel-Firmengeschäft eine gesonderte Annahmeerklärung zur Verfügung.
  • Beim Allianz ParkDepot wird eine Annahmeerklärung nicht benötigt.
  • Die Annahmeerklärung wird am 01.12.2021 in der Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (ALMS) offline und online freigeschaltet. Darüber hinaus ist die Annahmeerklärung als PDF > im Maklerportal unter Formulare & Bedingungen hinterlegt.
  • Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2021 gestellt und der Erhalt der Annahmeerklärung vom Kunden ebenfalls bis spätestens 31.12.2021 durch seine Unterschrift bestätigt werden. Bei Nutzung der Papierversion ist das Datum der Unterschriften auf der Annahmeerklärung und dem Antrag sowie das Vorschlagsdatum maßgeblich.
  • Antrag und Annahmeerklärung müssen bis spätestens 31.12.2021 bei Allianz Leben (z.B. Maklerbetreuer:in) eingegangen sein.
  • Anträge, zu denen am 31.12.2021 keine gültige Annahmeerklärung bei Allianz Leben bzw. DLVAG eingegangen ist, können nicht mit den alten Rahmenbedingungen weiter bearbeitet/policiert werden.
  • Spätester Versicherungsbeginn für Verträge mit einem Rechnungszins von 0,9 % ist der 01.02.2022.
  • Für policierungsreif eingereichte Anträge (ohne Risikoprüfung, vollständige Angaben, etc.), die bis zum 17.12.2021 im Logistik-Service-Zentrum (LSZ) in Berlin eingehen, besteht eine Policierungsgarantie.
  • Bei Anmeldungen zu bestehenden oder neuen bAV-Gruppenverträgen wird im Bedarfsfall die Annahmeerklärung durch den Innendienst ausgestellt.

Ihre Finanzprofi AG