Wir möchten Sie über die Aktualisierung der Anträge der betrieblichen Altersversorgung informieren. Erfreulicherweise wird der Abschnitt »Erklärung nach dem Geldwäschegesetz« zum 10.09.2018 vereinfacht.
Künftig wird in der Direktversicherung die Fragestellung nach dem wirtschaftlich Berechtigten und nach der politisch exponierten Person nicht mehr erforderlich sein. A
llein und ausschließlich die versicherte Person / der Arbeitnehmer gilt als wirtschaftlich Berechtigter. Voraussichtlich Anfang 2019 wird eine Klarstellung in der sogenannten Sonderregelung für Versicherer veröffentlicht. Falls sich daraufhin neue Regelungen ergeben, werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt darüber informieren.
