Bei Fach- und Führungskräften sowie Gesellschafter-Geschäftsführern ergibt sich in der Regel aufgrund des Lebensstandards und des hohen Gehaltes auch ein hoher Altersversorgungsbedarf.
Hierfür wurde und wird oftmals die Unterstützungskasse als Ergänzung zur Direktversicherung oder ausschließlich eine Unterstützungskassenversorgung gewählt.
Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) können nun innerhalb der Direktversicherung 8 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung umgewandelt werden.
Dies entspricht einem Betrag von 6.240 € jährlich bzw. 520 € monatlich.
Somit stellt sich nun die Frage, welches die beste Kombination der beiden Durchführungswege ist, wenn der Beitrag zur Versorgung zunächst bis zu einem Beitrag von 520 € betragen soll.
Hier gilt es, das Thema Sozialversicherungsersparnis ebenso wie zum Beispiel die Kosten der Insolvenzsicherung, Rentnerverwaltung etc. zu betrachten.
Deshalb gibt es im nachfolgenden Newsletter Informationen über die Gestaltung über die Direktversicherung sowie über das Kombinationsmodell Direktversicherung / Unterstützungskasse.
