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Alte Leipziger - Riester: Bestandsverträge erhalten nun Überschussmitteilung

Ihre Kunden mit Riesterverträgen erhalten jeweils am Anfang eines Jahres eine Kontoaufstellung über ihr Vertragsguthaben sowie die Zahlungseingänge, Kosten und Erträge im vergangenen Kalenderjahr.
Diese jährliche Informationspflicht ergibt sich aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Zusätzlich erhalten Ihre Riesterkunden ab jetzt auch die jährlichen Überschussmitteilungen.
Diese sogenannten Standmitteilungen sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Hier nennt die Alte Leipzigerdie Leistungen bei Tod, Kündigung sowie zum Rentenbeginn bei unveränderter oder beitragsfreier Vertragsfortführung.
So kann Ihr Kunde seine Altersvorsorge besser planen. In Kürze versendet die Alte Leipziger für Verträge mit einer Hauptfälligkeit zum 01.01.2019 und 01.02.2019 erstmals die neuen Überschussmitteilungen. Die Mitteilungen für Verträge mit einer Hauptfälligkeit zum 01.03.2019 folgen in wenigen Tagen. Selbstverständlich erhalten Sie jeweils Kopien dieser Mitteilungen an Ihre Kunden.