Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,
hier finden Sie aktuelle Informationen der AXA:
Am 10.12.2025 hat der BGH über eine Klausel zur Anpassung der Rentenfaktoren in den AVB einer fondsgebundenen Rentenversicherung bei einem anderen deutschen Lebensversicherer entschieden (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hat die in dem dort verhandelten Fall verwendete Klausel für unwirksam befunden. Mittlerweile wurden auch die ausführlichen Urteilsgründe zu der Entscheidung veröffentlicht. Dort heißt es u.a.: „Das Berufungsgericht […] hat die beanstandete Klausel als unangemessen benachteiligend angesehen, weil sie keine Rückanpassung des Rentenfaktors für den Fall sich günstiger entwickelnder Rechnungsgrundlagen vorsehe.“
Dieses Urteil ist nicht automatisch für alle Versicherungsverträge gültig, in denen ein Rentenfaktor vereinbart wurde. Entscheidend ist die Ausgestaltung der verwendeten Klausel in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wir führen in unserem Versicherungsbestand zahlreiche hinsichtlich der Regelungen zu Rentenfaktoren unterschiedliche Vertragsmodelle. Selbstverständlich berücksichtigen wir das Urteil zu all jenen Verträgen, in denen eine inhaltsgleiche Klausel gemäß dem Urteil vorliegt.
Was bedeutet dies für die betroffenen Verträge?
Wir haben den Rentenfaktor, der den betroffenen Verträgen zugrunde liegt, gemäß diesem Urteil angepasst. Dies bedeutet, dass der Rentenfaktor wieder den Rechnungszins und die Lebenserwartung wie zu Vertragsbeginn berücksichtigt.
Betroffen sind:
- Fondsgebundene Rentenversicherungen der TG 2000 bis TG 2004 (Schicht 1, Schicht 3 und bAV) der AXA Lebensversicherung AG sowie der Deutsche Ärzteversicherung AG
- Fondsgebundene Riester-Verträge TG 2002 bis TG 2007 der AXA Lebensversicherung AG und TG 2002 bis TG 2008 der Deutsche Ärzteversicherung AG
Nicht betroffen sind TwinStar-Verträge inkl. Riester, Relax Renten inkl. Riester, fondsgebundene Rentenversicherungen ab TG 2005, fondsgebundene Kapitallebensversicherungen sowie konventionelle Rentenversicherungen.
Die Änderung wird in unseren Verwaltungssystemen im Juli 2026 sowie im September 2026 technisch umgesetzt und ist danach für unsere Kund:innen in der jährlichen Information sichtbar. Für Kund:innen mit einem betroffenen Riester-Vertrag (s.o.) erfolgt diese Information mit der nächsten Riester-Bescheinigung (Versand Februar 2027).
Bereits laufende Altersrenten werden wir bis Ende 2026 für zukünftige Rentenzahlungen neu berechnen und ggf. bisher zu niedrig ausbezahlte Renten einmalig nachregulieren. Die entsprechenden Kund:innen werden wir hierzu per Brief informieren.
