Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
2005 wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt und dort erstmals die sog. ,,Rürup-Rente“ implementiert.
2005 konnte ein Lediger maximal 20.000,- € an Beitragsaufwendungen in eine Altersvorsorge der ersten Schicht investieren. Davon waren zunächst 60 % = 12.000,- € steuermindernd als Sonderausgaben ansetzbar.
2022 ist sowohl der Höchstbeitrag auf 25.638,60 € (für ledige) gestiegen und der Prozentsatz hat sich auf 94 % erhöht, sodass Sparer 24.100,- € absetzen können!
Diese lukrative Möglichkeit den Staat an dem Aufbau der privaten Altersversorgung zu beteiligen, ist besonders attraktiv für Selbständige, Freiberufler aber auch für Angestellte mit einem Brutto Jahreseinkommen ab ca. 40.000,- € und Beamte!
Gerne unterstützen wir Sie mit einem passenden Angebot für Ihre Kunden.
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