Die Basler hat aufgrund vieler Anregungen und Wünsche aus dem Vertrieb weitere Verbesserungen zum 01.07. in der Basler SBU umgesetzt:
- Neudefinition der Leistungsvoraussetzung für die Schüler BU auf 50 % Berufsunfähigkeit
-> bisher musste eine 100%ige Schulunfähigkeit vorliegen
- Günstigerprüfung der Berufsgruppe bei Wechsel der Schüler in die Oberstufe
-> bisher erst zum Ausbildungsbeginn möglich
- 1 - 3% garantierte Leistungsdynamik (automatische Erhöhung der laufenden Rente) möglich
-> bisher nur 1% gar. Leistungsdynamik möglich
Dazu eine kurze Übersicht:
Die Änderungen der Bedingungen zum 01.04.2019 und zum 01.07.2019 gelten auch rückwirkend für das Tarifwerk 18
(außer InflationsSchutz, da dieser nicht nachträglich höher vereinbart werden kann).
