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In einem viel diskutierten Urteil des Landgerichtes Bamberg wurde ein Versicherungsmakler zum Schadensersatz verurteilt, weil er einer Kundin zur Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung riet. Alternativ empfahl er stattdessen den Abschluss einer Grundfähigkeits-Police. Das Urteil zeigt erneut die großen Haftungsfallen der BU-Beratung. Über den Fall unterhielt sich Versicherungsbote mit Biometrie-Experte Philip Wenzel sowie mit Jens Reichow, der als spezialisierter Fachanwalt mit der Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg das Urteil mit erstritt.
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