Wir informieren Sie hiermit darüber, dass die bereits im Januar angekündigte Übertragung des Bestands fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungen der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung AG noch in diesem Jahr erwartungsgemäß durch die BaFin genehmigt wird.
Dieser Bestand wurde von Beginn an von einem externen Partner verwaltet, der den bestehenden Dienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2018 gekündigt hatte.
Daraufhin hat die DBV verschiedene Optionen geprüft und sich letztendlich für die Übertragung dieses Bestands auf ein anderes Versicherungsunternehmen entschieden.
Die myLife Lebensversicherung AG ist der zukünftige Partner, der die Verträge ab dem 01. Januar 2019 als neuer Versicherer unverändert fortführen wird.
Was bedeutet das für die Verträge Ihrer Kunden?
Ihre Kunden müssen nichts weiter tun.
- Die Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit.
- Gegebene Leistungsversprechen und Zusagen werden in vollem Umfang erfüllt.
- Mögliche Ansprüche an gesetzliche Förderungen, zum Beispiel bei einer Riesterrente, bleiben genauso bestehen.
- In der Vergangenheit zugeteilte Überschussanteile bleiben erhalten.
Bitte beachten Sie: Dieser Übergang bezieht sich ausschließlich auf die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung AG sowie die fondsgebundenen Versicherungsverträge des dbb Konsortiums.
Alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Ihren Kunden und der DBV Zweigniederlassung oder anderen Unternehmen des AXA Konzerns sind davon unberührt.
Wo werden die Verträge künftig verwaltet?
Die Versicherungsverträge werden auf das Verwaltungssystem der myLife AG migriert. Dieser Vorgang wird bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Was bedeutet das für Sie als Vertriebspartner? Selbstverständlich können Sie Ihre Kunden auch weiterhin zu diesen Verträgen betreuen.
Wie geht es jetzt weiter?
Bis Anfang 2019 werden Ihre Kunden mit entsprechenden Verträgen über den Übergang informiert.
