ERGO Basis-Renten - Altersvorsorge jetzt mit 100 % Steuervorteil!
Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
Basis-Renten punkten seit Jahresbeginn besonders. Die Beiträge können im Rahmen des Höchstbeitrags bereits für das Steuerjahr 2023 zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Das führt zu einer noch attraktiveren Steuerrückerstattung im Folgejahr. Der Gesetzgeber hat diese Regelung, die ursprünglich ab 2025 gelten sollte, vorgezogen, um noch mehr Menschen von dieser Form der Vorsorge zu begeistern.
Vorteil einfach berechnen
Doch wieviel Steuern lassen sich mit einer Basis-Rente eigentlich sparen? Das hängt natürlich von der individuellen Situation des Kunden ab - aber meist ist es mehr als man zunächst vermutet. Online lässt sich das mit dem BasisrentenBERATER, der zusammen mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung entwickelt wurde, im Kundengespräch wunderbar aufzeigen. Das Ergebnis überrascht fast jeden mit attraktiven Förderwerten. Die Basis-Rente ist eben nicht nur für die oftmals im Fokus stehenden Gutverdiener und Selbstständigen attraktiv. Probieren Sie es aus!
Leistungsdarstellung im BasisrentenRECHNER
Neben der Steuerersparnis liegt das Hauptaugenmerk natürlich auch auf die Produktleistung, in diesem Falle die lebenslange Altersrente. Hier bietet der BasisrentenBERATER nur eine Orientierung anhand von Marktdurchschnittswerten, denn die Produktauswahl erfolgt erst im nächsten Schritt.
Attraktive Produktlösungen
Die Basis-Rente bietet den Vorteil, dass anders als beispielsweise bei der Riester-Rente bei der Produktgestaltung viele Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind. ERGO bietet hier die Index-Variante für sicherheitsorientierte Kunden und die besonders flexible Balance-Variante an. Diese kann auch als reine Fondspolice gestaltet werden - mit entsprechend höheren Rendite-Aussichten. Mehr zu den attraktiven Produktlösungen erfahren Sie hier.
Steuerrückerstattung reinvestieren
Die Steuerrückerstattung ist bei der Basis-Rente nicht zweckgebunden. Häufig ist sie nicht verplant und wird einfach für Konsum genutzt.
Der BasisrentenBERATER bietet hier einen neuen Ansatz: Im Bereich "Steuerersparnis Basisrente" kann "Wiederanlage der Steuerersparnis" ausgewählt werden. Diese erfolgt als Zweitvertrag in Form einer Privat-Rente, die wie in der 3. Schicht üblich eine flexible Verwendung des Vertragsguthabens - inkl. kompletter Auszahlung - ermöglicht.
Im Zeitablauf sammelt sich hier einiges an, so dass sich im Idealfall eine Auszahlung in Höhe der Beiträge zur Basis-Rente ergibt. - Für Sie hat es den Vorteil, dass hier ein Zweitvertrag abgeschlossen werden kann, der im Folgejahr (zum typischen Zeitpunkt der Steuerrückerstattung) startet. Für Ihren Kunden ist es quasi wie eine Beitragsrückgewähr.
Mit freundlichem Gruß - und viel Erfolg!
Ihre Finanzprofi AG
