Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Wussten Sie, dass Sie nach § 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) rechtlich dazu verpflichtet sind den Kunden, auch nach Vertragsabschluss und über die Dauer des Versicherungsverhältnisses hinaus, über sich ändernde Voraussetzungen, die den Vertrag in nicht unerheblichem Maße tangieren, aufzuklären? Zu dieser Haftungsfalle gibt es eine neue Folge ProLife TV , die Ihnen kurz und kompakt aufzeigt, was Sie wissen müssen.
Beachten Sie bitte, dass wir an die ProLife keine Anbindung haben, sondern nur die Informationen an Sie weiter geben.
(11) Haftungsfalle § 6 VVG! - YouTube
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