Die HDI hat ihr duales Modell überarbeitet.
Unter anderem finden sich weniger und konkrete Gesundheitsfragen bei dem TOP-BU-Schutz.
Ab sofort werden bei Gruppenangeboten für Firmen neu formulierte, verkürzte Gesundheitsfragen verwendet.
Der Basis-Schutz bleibt wie bislang bestehen.
Sollten bereits Gruppenbverträge bestehen, müssen diese nicht zwangsläufig geändert werden. Vielmehr wird lediglich eine neue Zusatzerklärung erstellt.
Ein Nachtrag dazu ist nicht erforderlich.
