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Leben

Ideal - Haftungsrisiko Pflegestufe / Pflegegrade

Die IDEAL Pflegewechselaktion läuft seit Herbst 2017 und endet endgültig am 31.12.2018.
Es ergeben sich hieraus natürlich auch diverse Haftungsrisiken für die Beraterschaft.
Die Ideal möchte den Maklern dazu einige Informationen mit auf den Weg geben.
Ein Praxisfall:
Der Ideal wurde Ende Dezember 2017 die Pflegebedürftigkeit des Kunden angezeigt. Sie lehnte die Leistungspflicht ab, da keine Pflegebedürftigkeit in der versicherten Pflegestufe III eingetreten ist. Eine Umstellung auf einen Tarif mit Pflegegraden war bis zur Anmeldung des Pflegefalls nicht erfolgt. Die Angehörige des Pflegebedürftigen verlangt nunmehr vom Berater Auskunft darüber, warum hier kein Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade durch ihn angeboten wurde. Ein Beratungsprotokoll kann vom Berater nicht vorgelegt werden.
Man kann derzeit nur erahnen wie dieser Haftungsfall vom Gericht entschieden wird, jedoch bestärkt dieser Fall die Einschätzung, dass zu jedem einzelnen PflegeRenten-Vertrag bei diesem Thema ein Beratungsprotokoll vorliegen bzw. die Umstellung auf Pflegegrade vorgenommen werden sollte. Die einzelne Haftungssumme kann weit im 6stelligen Bereich liegen.
Die Ideal empfiehlt daher, zu allen IDEAL PflegeRente-Verträgen auf Pflegestufenbasis die entsprechende Beratungsdokumentation vorzunehmen. Ein Muster erhalten Sie anbei.