Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Ereignisse unterstützt die IDEAL auch weiterhin Ihre Kunden und Sie.
Zur Erhaltung des Bestandes gelten folgende Maßnahmen ab sofort:
Aufschub von Provisionsrückbelastung
Der Aufschub von Rückbelastungen bei Beitragsfreistellung und Beitragsstundung wird für 6 Monate gewährt. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Corona-Maßnahmen.
Beitragsplangrenzen und Mindestguthaben in der IDEAL UniversalLife
Anpassungen der Regelungen für die Beitragspause
- Die Mindestrente wird von 50 € auf 10 € monatlich reduziert.
- Es erfolgen folgende Senkungen der Anforderungen an den Beitragsplan:
- 600 € auf 50 € nach zwölf Monaten
- 3.000 € auf 2.400 € nach 60 Monaten
- 6.000 € auf 5.400 € nach 120 Monaten
- 12.000 € auf 11.400 € nach 240 Monaten
- Diese Grenzen gelten auch für das Neugeschäft.
Mindestkapital für Beitragsfreistellung
- Das Mindestkapital wird von 5.000 € auf 1.000 € reduziert.
Beitragsstundung, Beitragsfreistellung und Wiederherstellung / Wiedererhöhung in den klassischen Tarifen
Beitragsstundung (unabhängig von der Bestandsdauer):
- Die maximale Dauer der Beitragsstundung beträgt 24 Monate (bisher 6 Monate).
- Der Rückkaufswert entspricht mindestens der Höhe der zu stundenden Beiträge.
- Der Vertrag ist nicht gemahnt.
- Bei der Vertragsfortführung nach Beitragsstundung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Einmalzahlung innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Stundung
- Ausgleich per Entnahme aus dem Vertragsguthaben
- Möglichkeit der Ratenzahlung von gestundeten Beiträgen über max. 24 Monate
Beitragsfreistellung bei der IDEAL ZukunftsRente
- Die Mindestrente wird von 20 € auf 10 € reduziert.
Beitragsfreistellung bei der IDEAL PflegeRente / IDEAL PflegeStarter
- Die Mindestrente wird von 100 € auf 50 € monatlich reduziert.
Beitragsfreistellung / Beitragsreduzierung IDEAL SterbeGeld
- Die beitragsfreie Versicherungssumme wird von 1.000 € auf 500 € reduziert.
- Die beitragspflichtige Versicherungssumme wird von 2.000 € auf 1.000 € reduziert.
Wiederherstellung nach Storno / Wiedererhöhung
Der Zeitraum für eine Wiederherstellung / Wiedererhöhung ohne erneute Risikoprüfung / Beginn der Wartezeit wird von 6 auf 12 Monate erhöht.
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