Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
Sie kennen die Geld-zurück-Garantie bei der IDEAL PflegeRente als optionale Todesfallleistung.
Bei laufender Beitragszahlung ist eine Beitragsrückgewähr zwischen 50-80% der eingezahlten Beiträge wählbar, bei einem Einmalbeitrag zwischen 50-100%.
Insbesondere bei Einmalbeiträgen ist diese Todesfallleistung eine sinnvolle Option. Die Ideal empfiehlt Ihnen, den Kundenwunsch in Bezug auf die Todesfallleistung bei Einmalbeiträgen unbedingt zu dokumentieren.
In den Tarifrechnern erhalten sie automatisch eine Information, sofern ein Antrag mit Einmalbeitrag oder mit kombinierter Beitragszahlung ohne Todesfallleistung beantragt wird, dass kein Anspruch auf Beitragsrückgewähr besteht.
Sowohl der elektronische Antrag als auch das zur Verfügung gestellte Beratungsprotokoll enthalten ab sofort diesen Hinweis. Mit der Policierung erhält der Versicherungsnehmer im Policen-Anschreiben nochmals den Hinweis, dass kein Anspruch auf Beitragsrückgewähr im Todesfall besteht.
Bei Anträgen mit Einmalbeiträgen >= 20.000 € bittet die Ideal um Vorlage des entsprechendes Beratungsprotokolls. Hier kann eine Policierung erst nach Vorlage des Beratungsprotokolls erfolgen.
Bei Verträgen mit Einmalbeiträgen bzw. kombinierter Beitragszahlung ohne Todesfallleistung, werden wir jegliche Kulanzleistungen im Todesfall ablehnen.
Ihre Finanzprofi AG
