++++ Beitrag „bezahlt“ vom Rentenversicherungsträger – keine Gesundheitsfragen ++++
das Bundesarbeitsministerium hat für die ca. 20 Millionen Altersrentner die Rentenerhöhung zum 01.07.2020 festgelegt.
Folgende Rentenanpassungen werden dann vorgenommen:
West 3,45% Ost 4,20%
Diese Renten können in ein (zusätzliches) IDEAL SterbeGeld investiert werden, so dass das seinerzeit entfallene Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung,
diesmal vom Rentenversicherungsträger, wieder bezahlbar wird.
Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen die Sterbegeldmöglichkeiten, welche sich aus der monatlichen Rentenerhöhung finanzieren lassen:
