Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Auch 2022 bearbeitet die LV 1871 Anträge für die private und betriebliche Altersversorgung durchgehend bis zum Jahresende!
Alle Anträge, die bis einschließlich 23. Dezember 2022 in der Hauptverwaltung eingehen und im Bereich BKVS policierungsfähig sind, werden in jedem Fall noch in diesem Jahr policiert. Auch danach eingehende Anträge werden selbstverständlich so rasch wie möglich bearbeitet. Geschäftspartner können bequem Neuanträge einfach per E-Mail einreichen unter: neuantraege@lv1871.de. Der Originalantrag muss nicht nachgereicht werden.
Basis- und Riester-Rente, bAV: Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende
Die sogenannte Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende kann nur für die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben Anwendung finden. Außerdem muss die Fälligkeit kurze Zeit vor dem Jahreswechsel liegen. Insbesondere bei Basis- und Riester-Rentenverträgen gilt es zu beachten: Die Zehntagesfrist kann nicht zur Anwendung kommen bei:
- Einmalzahlungen und bei Zuzahlungen, da es sich hierbei nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt,
- laufenden Zahlungen, deren Fälligkeit vor dem 20. Dezember eines Jahres liegt.
Für die Versicherungsnehmer bedeutet das: Möchten sie sicher sein, dass ihre Zahlungen noch dem steuerlichen Veranlagungszeitraum 2022 zugerechnet werden, müssen sie bei Überweisung sicherstellen, dass die Zahlung noch im Jahr 2022 von ihrem Konto an uns fließt. Wählen Versicherungsnehmer das SEPA-Verfahren, gilt als Zahlungszeitpunkt der Termin der Fälligkeit, sofern das Konto zu diesem Termin eine ausreichende Deckung aufweist. Das SEPA-Verfahren ist in diesem Fall der empfohlene Zahlungsweg.
Zuzahlungen:
Auch bei Zuzahlungen sind die Richtlinien des Geldwäschegesetzes zu beachten. Das bedeutet u. a.: zum Zeitpunkt der Zuzahlung muss uns ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Versicherungsnehmers in Kopie vorliegen. Bitte reichen Sie auch das Formular zur Mittelherkunft ein.
Beachten Sie bitte auch den Anhang.
Ihre Finanzprofi AG
