Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Schüler, die dieses Jahr ihre Schulausbildung beenden, können noch bis zum 31. Juli 2022 als Schüler versichert werden; unabhängig davon, ob bereits ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag vorliegt oder nicht.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsbeginn spätestens auf den 1. August dieses Jahres fällt und der Antrag bis Ende Juli bei der LV1871 eingereicht wurde.
Highlights der Schüler-BU:
- verbriefte Zukunftsgarantie:
- zu bestimmten Anlässen Verdopplung der aktuellen BU-Rente
- Einschluss AU-Klausel
- Einschluss bzw. Erhöhung einer Dynamik
- Überprüfung Ausschlussklauseln gem. AVB
- Verlängerungsgarantie
- ereignisabhängige und –unabhängige Nachversicherung bis zum Alter 50 möglich
- Recht auf Überprüfung auf eine bessere Berufsgruppeneinstufung nach Schulform-Wechsel, Versetzung oder Beginn Ausbildung, Studium, Berufstätigkeit
- keine Verschlechterung der Berufseinstufung – egal, welche Tätigkeit in der Zukunft ausgeübt wird
- für Schüler: Verzicht auf konkrete und abstrakte Verweisung
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