Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Umfangreiche Neuerungen bei den Risikolebentarifen Delta Direkt und LV 1871
Neuerungen bei der Delta Direkt
Der Leistungsumfang der Risikolebentarife der Delta Direkt wird nochmals deutlich erweitert. Das neue Angebot besticht aber nicht nur durch umfangreichere Leistungen, sondern auch durch verbesserte Tarifmerkmale, Annahmerichtlinien und einen deutlich vereinfachten Risikoprüfungsprozess.
Anpassung Tarifmerkmale:
Tarifmerkmal | bisher | neu |
Maximale Versicherungsdauer | 50 Jahre | unbegrenzt |
Mindestversicherungssumme | 25.000 Euro | 15.000 Euro |
Max. Eintrittsalter | 65 Jahre | 75 Jahre |
Max. Endalter | 75 Jahre | 85 Jahre |
Neuerungen Basisschutz:
Der Basisschutz umfasst nun auch die Vorableistung, eine attraktivere ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie sowie eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie.
Konkret wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Die Vorableistung ist nun obligatorische Leistung des Basisschutzes
- Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie:
- Klarstellung, dass wir im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auf die Überprüfung von medizinischen Risiken sowie Sport- und Freizeitaktivitäten verzichten, sondern lediglich die finanzielle Angemessenheit prüfen
- Neues Nachversicherungsereignis „Beginn einer selbstständigen Tätigkeit als Haupterwerb, zum Beispiel Neugründung oder Übernahme einer Praxis oder Kanzlei beziehungsweise Wegfall der Rentenversicherungspflicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung“
- Anhebung der maximalen Erhöhung je Ereignis von 25.000 Euro auf 50.000 Euro
- Einführung einer ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie in den ersten drei Jahren bis 25.000 Euro
Neuerungen Zusatzbausteine:
- Nachversicherungsgarantie Plus:
- Klarstellung, dass wir im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auf die Überprüfung von medizinischen Risiken sowie Sport- und Freizeitaktivitäten verzichten
- Neues Ereignis: erstmalige Aufnahme eines Darlehens für eine selbstgenutzte Immobilie durch die versicherte Person
- Das Ereignis „Genehmigung zum Bau eines selbstgenutzten Hauses oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum“ erlaubt eine Erhöhung der Versicherungssumme nun ohne, dass ein Darlehen von mindestens 100.000 Euro vorliegen muss
- Die „temporäre Erhöhung“ wird zum „temporären Bonus“. Verschiedenste Boni wie Hochzeitsbonus, Kinderbonus, Baubonus sorgen dafür, dass in den ersten sechs Monaten nach Heirat, Geburt, Immobilienerwerb etc. eine Erhöhung der Versicherungssumme um 50.000 Euro automatisch mitversichert ist
- Neuer Zusatzbaustein „Familienschutz“, der die bisherige Kinder-Soforthilfe und die folgenden zwei neu angebotenen Leistungen umfasst:
- Extra-Kindergeld: Jedes Kind unter sieben Jahren erhält zusätzlich ein Jahr lang ein monatliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro (insgesamt 2.400 Euro)
- Kindermitversicherung (Leistung bei Tod eines Kindes): Todesfallleistung für alle kindergeldberechtigten Kinder in Höhe von zwei Prozent der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro.
Weitere Verbesserungen:
- Vorläufiger Versicherungsschutz: Anhebung des vorläufigen Versicherungsschutzes bei Tod durch Unfall von 100.000 Euro auf 200.000 Euro
- Optimierung der Zinsanpassungsoption beim RL4 aufgrund der Niedrigzinssituation: Die Anpassung der Versicherungssumme kann künftig dann verlangt werden, wenn die Tilgung mindestens ein Prozent und die Summe aus Zins und Tilgung mindestens zwei Prozent beträgt.
- Verzicht auf Nachprüfungsrecht: Auch bislang haben wir darauf verzichtet, das Rauchverhalten der versicherten Person zu überprüfen. Jetzt haben wir diesen Verzicht aber nochmal explizit in den AVB verbrieft.
- Wechsel vom Raucher- in den Nichtrauchertarif ohne erneute Risikoprüfung, wenn die versicherte Person seit mindestens einem Jahr rauchfrei ist
- Neue Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten: Wiederinkraftsetzung und befristete Beitragsfreistellung
- Weitere Rückzahlungsmodalitäten im Rahmen der Beitragsstundung
- Einführung einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit zum Schluss des laufenden Monats. Bei unterjähriger Zahlweise werden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Verbesserte Risikoprüfung:
- Vereinfachung der Standard-Risikofragen: Ab sofort deutlich weniger und verständlichere Risikofragen
- Anhebung der Summe für das ärztliche Zeugnis bei den Tarifen mit gleichbleibender Versicherungssumme auf 500.000 Euro und bei den Tarifen mit fallender Versicherungssumme auf 600.000 Euro
- Vereinfachte Risikoprüfung für junge Leute bis 35 Jahre nun bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro möglich
- Neu: Vereinfachte Risikoprüfung für junge Eltern und für alle diejenigen, die kürzlich eine Private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben. Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen.
- Junge Eltern:
- Inanspruchnahme innerhalb von sechs Monaten nach Geburt
- Summenbegrenzung: bis 100.000 Euro
- Altersbeschränkung: <40 Jahre
- Keine Dynamik einschließbar
- Besitzer einer Privaten Krankenvollversicherung:
- Inanspruchnahme innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der privaten Krankenvollversicherung
- Summenbegrenzung: bis 500.000 Euro
- Altersbeschränkung: <50 Jahre
- Keine Dynamik einschließbar
- Junge Eltern:
Neuerungen bei den Risikolebentarife der LV 1871
Bei der LV 1871 wurden die Risikolebentarife vollumfänglich überarbeitet. Sie bieten jetzt das hohe Leistungsniveau der Delta Direkt.
Zur Auswahl stehen eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und eine Risikolebensversicherung mit gleichmäßig fallender Versicherungssumme.
Wechselmöglichkeiten zwischen den Tarifen
Der Kunde hat die Möglichkeit, nachträglich vom Basistarif in den Comfort- oder Premiumtarif und vom Comfort- in den Premiumtarif zu wechseln. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn ist der Wechsel ohne erneute Risikoprüfung möglich. Nach Ablauf dieser Fünfjahresfrist ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich.
Zusatzabsicherungen
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zur Risikolebensversicherung kann bei der LV 1871 zusätzlich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden.
- Unfallzusatzversicherung: Neben der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann der Kunde bei der LV 1871 auch eine Unfallzusatzversicherung vereinbaren.
Risikoprüfung: Auch bei der der LV 1871 kann auf die verschiedensten Angebote der vereinfachten Risikoprüfung zurückgegriffen werden.
Zur Auswahl stehen:
- Vereinfachte Risikoprüfung für junge Leute bis 35 Jahre
- Vereinfachte Risikoprüfung bei Immobilienneuerwerb, Praxis- Kanzlei-, Existenzgründung (Darlehensbeginn innerhalb der letzten sechs Monate)
- Vereinfachte Risikoprüfung für junge Eltern (Geburt innerhalb der letzten 6 Monate)
- Vereinfachte Risikoprüfung für alle diejenigen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben
Senkung des gesetzlich zulässigen Höchstrechnungszinses
Ab 1.1.2022 sinkt der gesetzlich zulässige Höchstrechnungszins auf 0,25 %. Die Kalkulation des Produktangebots wurde auf diesen Höchstrechnungszins angepasst.
Zeitgemäße Garantien
Im Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge bietet die LV1871 weiterhin zeitgemäße Garantien an. So können Garantien bis maximal 90 % Beitragserhalt abgeschlossen werden. Dabei wird in jeder Konstellation geprüft, welche Garantie erreicht werden kann.
Für das bAV-Geschäft gilt: es sind immer 80 % Garantie möglich. Im Fall der Rabattierungen „Netto“, „F-Tarif“, „koll pro“ sowie beim Vergütungsmodell „PP“ sind immer 90 % Garantie möglich.
Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung
In der Direktversicherung kann eine Zusage mit individuell wählbarer Garantie im Erlebensfall als beitragsorientierte Leistungszusage erteilt werden. Mindestanforderungen an die beitragsorientierte Leistungszusage sind bislang weder gesetzlich noch aufgrund Rechtsprechung definiert. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Garantie von 80 % oder 90 % einzuschließen. Eine niedrigere Garantie zwischen 50 % und 70 % akzeptieren wir auch für Arbeitnehmer, sofern der Arbeitgeber über die Risiken aufgeklärt wurde. Hierzu wurde ein Hinweis im Antrag aufgenommen.
In der eigenen Unterstützungskasse, dem Unterstützungswerk München e.V., wartet die LV1871 aktuell auf eine rechtliche Einschätzung und hat darum die Berechnungsmöglichkeit in der Tarifsoftware vorübergehend deaktiviert. Bei Anfragen zu MeinPlan im Unterstützungswerk München e.V. hilft Ihnen gerne die Abteilung Vertriebsservice bAV unter der Telefonnummer 089 / 55167 - 1160 weiter.
Gerne können Sie den Tarif MeinPlan als Rückdeckungsversicherung für eine Fremd-Unterstützungskasse (zum Beispiel die Deutsche Unterstützungskasse) anbieten. Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Einreichen über eine Fremdunterstützungskasse gegebenenfalls eine abweichende Honorarregelung gilt.
Die Zusageform der Beitragszusage mit Mindestleistung bietet die LV1871 nicht mehr an.
Anpassung der Produktempfehlung je Kundentyp
Die Produktempfehlung je Kundentyp wurde an das niedrigere Zinsniveau angepasst und in der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung entsprechend berücksichtigt.
Erbvorsorge und Sterbegeldtarife
Die Risikoprüfungsgrenze für die Erbvorsorge gegen Einmalbeitrag (R0E), die aktuell bei 25.000 Euro für die ab 50-Jährigen liegt, wird auf 50.000 Euro angehoben.
Neben dem Normaltarif und dem Nettotarif stehen nun beim Tarif R0E auch die Rabattierungen koll und koll-pro zur Verfügung.
Der Sterbegeldtarif VR0 wird in bekannter Weise angeboten, nun jedoch unter der Marke LV 1871.
Verschlankung unseres Tarifangebots
Folgende Tarife werden nicht mehr im Neugeschäft angeboten:
- Sofortbeginnende eXtra-Rente (Tarif RT5) – unsere eXtra-Renten-Option bleibt natürlich bestehen
- Kapitalleben und Kapitalleben Vermögensbildung (Tarife G0/FG0 sowie G0V)
- Riester "Performer Riestar" (Tarife FRRV/FRRVPS)
- Golden IV (Die BGV bieten den Tarif bis auf Weiteres weiterhin an.)
Ihre Finanzprofi AG
