Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Mit der aktuellen News informieren wir Sie über die Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 und damit verbunden auch die Geringfügigkeitsgrenze. Diese Anhebung könnte für arbeitnehmerähnliche Selbständige mit nur einem Auftraggeber zu Handlungsbedarf führen, da sie mit der Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers die Rentenversicherungspflicht vermeiden konnten.
Ihre Finanzprofi AG
