Ein häufiger Kritikpunkt im Bereich der EKS-Antragsstellung sind die medizinischen Zusatzerklärungen. So wird vor allem bemängelt, dass der Abfragezeitraum darin nicht, analog den Gesundheitsfragen im Antrag, auf 5 Jahre begrenzt ist.
Mit dieser Maßnahme wird die EKS-Antragsstellung für Sie und vor allem für die zukünftigen Kunden erleichtern.
