Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
1. Rückdatierung in der Altersvorsorge
Auch dieses Jahr können steuerlich geförderte index-safe und performance+ Tarife auf den 1. Dezember rückdatiert werden.
Damit können sich Kunden bei Vertragsabschluss im Dezember noch die Förderung für das Kalenderjahr 2022 sichern.
Welche Tarife können auf den 1. Dezember rückdatiert werden?
• index-safe: BasisRente, DirektRente, RückdeckungsRente
• performance+: BasisRente, DirektRente
Bis zu welchem jährlichen Höchstbeitrag ist eine Rückdatierung möglich?
• BasisRente: 51.278 EUR
• DirektRente: 8 % der BBG
• RückdeckungsRente: 50.000 EUR (nur mit minimaler Indexbeteiligungsquote von 25 %)
Die Höchstbeiträge gelten inklusive Zuzahlungen.
Hinweis zur BasisRente:
Für die steuerliche Förderung ist es wichtig, dass der Beitrag bzw. die Zuzahlung in 2022 bei der Stuttgarter eingeht.
Das Zielkonto für Zuzahlungen lautet: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Landesbank Baden-Württemberg, IBAN: DE17 6005 0101 0001 3674 50; BIC: SOLADEST600; Betreff: Vertragsnummer im Format "Zuzahlung xx.xxxxxxxx"
2. Einkommensabsicherung und Risikolebensversicherung
Bei den easi-und Risikoleben-Tarifen wird dieses Jahr nicht mit Annahmevereinbarungen gearbeitet
3. Policierungsgarantie
Alle vollständigen und policierungsreifen Anträge werden garantiert im Jahr 2022 policiert, wenn diese bis zum 27.12.2022 in der Hauptverwaltung eingegangen sind.
Die Stuttgarter policiert durchgehend bis zum 30.12.2022. Offene Fälle werden im neuen Jahr ab 2.1.2023 weiter bearbeitet und policiert.
Zieladresse für Anträge per eMail: antragVD@stuttgarter.de ( Bitte bei Direktversand Kopie an das BO senden).
4. Information zu Software und Webservice
Software und die Webservices werden am 29.12.2022 aktualisiert. Danach können nur noch neue Angebote gerechnet werden. Eine Altversion kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Wichtige gesetzliche Änderungen (Vertragsunterlagen & Steuer-Identifikationsnummer)
Auf Grund gesetzlicher Änderungen werden die Vertragsunterlagen ab 1.1.2023 angepasst.
Die neuen Vertragsunterlagen sind ab der Aktualisierung unserer Angebots- und Beratungssoftware am 29.12.2022 hinterlegt. Anträge, die noch mit den ursprünglichen Vertragsunterlagen erstellt wurden, sollten daher bitte vom Kunden noch in 2022 unterschrieben werden. Nicht betroffen von der Änderung der Vertragsunterlagen sind die Risikoleben-Tarife, BU PLUS, GrundSchutz+ und die Sterbegeldtarife.
Ebenfalls auf Grund einer gesetzlichen Änderung ist ab 1.1.2023 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers für eine Policierung von Privat-Renten der Schicht 3 notwendig. Unsere Empfehlung ist es, die Steuer-Identnummer daher im besten Falle schon in den Anträgen ab Dezember 2022 mit anzugeben.
Ihre Finanzprofi AG
