Mit dieser Vertriebsinformation infomieren wir Sie über Änderungen in der Lebensversicherung zum Jahreswechsel:
Zuzahlungen zu Vertragsbeginn!
Ab sofort können Sie über das Angebotssystem UWE-online eine einmalige Zuzahlung zum Vertragsbeginn eingeben und diese damit auf dem Antragsformular zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Zuzahlung wird dabei in den Hochrechnungen der Renten- und Kapitalwerte berücksichtigt. Dies gilt für alle fondsgebundenen Rentenversicherungen der uniVersa, d.h. für
- topinvest RENTE
- topinvest RENTEgarant und
- AufbauRENTEtopinvest
Über UWE-LV-online und UWE-Tabaluga-online erhalten Sie dazu die entsprechenden „besonderen Verbraucher- und individuellen Vertragsinformationen" (topinvest RENTE, topinvest RENTEgarant) und das „Produktinformationsblatt" (AufbauRENTEtopinvest). In den darin ausgewiesenen Werten ist die Zuzahlung ebenfalls berücksichtigt (siehe Produkt- und Leistungsdarstellung, Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten).
uniVersa SBU: Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
Zum 01.01.2020 verbessert die uniVersa die Bedingungen der beiden SBU-Tarife und verzichtet in Zukunft auf die Meldepflicht des Versicherten bei gesundheitlichen Verbesserungen. Die neuen SBU-Versicherungsbedingungen LVB-001 01.20 (Exklusiv) und LVB-002 01.20 (Premium) sind ab sofort in UWE-LV-online hinterlegt und lösen gleichzeitig die „Erklärung Mitwirkungspflichten" ab. SBU-Anträge mit den Versicherungsbedingungen 08.18 können noch bis zum 31.01.2020 eingereicht werden.
