Das wichtigste Kapital ist die Arbeitskraft. Sie ist Grundlage für das Einkommen und damit auch für den Lebensstandard.
Fakt ist: Jeder vierte Beschäftigte wird im Laufe seines Berufslebens wegen gesundheitlicher Probleme nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten können. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen.
Die uniVersa Lebensversicherung bietet hierfür eine optimale Lösung. Bereits ab der Geburt (bzw. ab der Vorsorgeuntersuchung U2) kann der zukunftsorientierte Baustein BU-Opti für Kinder abgeschlossen werden. Dadurch garantiert die uniVersa dem versicherten Kind den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die Aktivierung der Option und der damit verbundene Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist beim Eintritt von bestimmten Ereignissen (z.B. Beginn einer beruflichen Ausbildung) möglich. Das Optionsrecht kann innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden.
Nachdem der Baustein BU-Opti in den meisten Fällen bereits in sehr jungen Jahren abgeschlossen wird, kann dieser über die Jahre schon einmal in Vergessenheit geraten. Damit dies nicht geschieht, erhalten Sie auch dieses Jahr wieder eine Aufstellung der BU-Opti-Verträge, bei denen das versicherte Kind das 15. Lebensjahr bereits vollendet hat. Zeitgleich informiert die uniVersa auch Ihre Kunden und weist sie auf das Optionsrecht hin. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die hierfür erstellten FAQ´s für die Umwandlung des Bausteine BU-OPTI.
NEU: Ab der BU-Opti Tarifgeneration 2017 (O17) kann das Optionsrecht bereits ausgeübt werden, wenn die versicherte Person das 15. Lebensjahr vollendet hat. Diese Kunden wurden für Sie besonders gekennzeichnet. Die Versicherungsnehmer schreibt die uniVersa zudem zwei Monate vor dem 15. Geburtstag des versicherten Kindes an. Sie erhalten zeitgleich eine Kopie dieses Schreibens.
