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Leben

Württembergische- BRSG jetzt noch einfacher umsetzen - mit der bAV-Erhöhungsaktion 2019!

Ab dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Entgeltumwandlung in Direktversicherung und Pensionskasse mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15 % (Weitergabe der Sozialabgabenersparnis) zu unterstützen.
Dies gilt für: 

  • neue Entgeltumwandlungen mit Beginn ab 01.01.2019
  • alle bereits bestehenden Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2022

Die Empfehlung:

  • Zur Vereinfachung für den Arbeitgeber, sollte der Zuschuss pauschal 15 % oder 20 % betragen.
  • Jetzt schon einen Arbeitgeberzuschuss für alle Arbeitnehmer einrichten und von der Erhöhungsaktion profitieren! 
  • Mit dem Arbeitgeberzuschuss lohnt sich Entgeltumwandlung jetzt noch mehr.

Mit der Erhöhungsaktion können bestehende Pensionskassen und Direktversicherungen jetzt noch einfacher erhöht werden:

  • Verträge mit Beginn 01.01.2013 bis 31.12.2014: Erhöhung um bis zu 20 %
  • Verträge mit Beginn ab 01.01.2015: Erhöhung auf bis zu 536 Euro

Die Beantragung erfolgt per beigefügtem vereinfachten Kurzantrag.