Ab dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Entgeltumwandlung in Direktversicherung und Pensionskasse mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15 % (Weitergabe der Sozialabgabenersparnis) zu unterstützen.
Dies gilt für:
- neue Entgeltumwandlungen mit Beginn ab 01.01.2019
- alle bereits bestehenden Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2022
Die Empfehlung:
- Zur Vereinfachung für den Arbeitgeber, sollte der Zuschuss pauschal 15 % oder 20 % betragen.
- Jetzt schon einen Arbeitgeberzuschuss für alle Arbeitnehmer einrichten und von der Erhöhungsaktion profitieren!
- Mit dem Arbeitgeberzuschuss lohnt sich Entgeltumwandlung jetzt noch mehr.
Mit der Erhöhungsaktion können bestehende Pensionskassen und Direktversicherungen jetzt noch einfacher erhöht werden:
- Verträge mit Beginn 01.01.2013 bis 31.12.2014: Erhöhung um bis zu 20 %
- Verträge mit Beginn ab 01.01.2015: Erhöhung auf bis zu 536 Euro
Die Beantragung erfolgt per beigefügtem vereinfachten Kurzantrag.
