Seit Juli ist die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Württembergischen am Start.
Die Regelungen für die Zusatzvereinbarung Dienstunfähigkeit wurden umfassend verbessert:
- Das Absicherungsniveau wird auf bis zu 1.000 Euro monatlich / 12.000 Euro für bestimmte Berufsgruppen jährlich erhöht.
- Für bestimmte Berufsgruppen ist keine Einkommensprüfung mit Versorgungsberechnung über einen Datenerfassungsbogen für die Antragsprüfung mehr notwendig.
- Bei Beamtenanwärtern (Referendare) kann abhängig von der zukünftigen Besoldungsgruppe nach der Ausbildung die Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Der Nachuntersuchungszeitraum im DU-Fall wurde bei Beamten auf Widerruf und auf Probe von 24 auf 36 Monate verlängert.
- Bei nicht gesundheitlich bedingtem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit einem sich anschließenden Wechsel in die Privatwirtschaft kann innerhalb eines Jahres die Erhöhung der Versicherungsleistung in einem Neuvertrag unter Berücksichtigung der für das Neugeschäft gültigen Annahmerichtlinien beantragt werden. - ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einer zusätzlichen Jahresrente von 6.000 Euro - jedoch maximal um 100 % der zum Erhöhungszeitpunkt garantierten Berufsunfähigkeitsrente
- Die Laufzeit der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem bedarfsgerechten Endalter unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Regelungen für den neuen Beruf verlängert werden.
