Sie können Ihren Kunden ab sofort zur Erhöhung der bestehenden Altersvorsorgeverträge den attraktiven Zins wie beim ursprünglichen Vertragsabschluss anbieten:
- Der Rahmen für Zuzahlungen wurde verbessert: Zuzahlungen in Verträge mit Unisex-Tarifen (Versicherungsbeginn ab 2013) fließen nun in voller Höhe in den bestehenden Vertrag zu den bei Abschluss gültigen Rechnungsgrundlagen.
- Gleichzeitig besteht für diese Verträge die Möglichkeit, den laufenden Beitrag dauerhaft zu erhöhen.
Durch diese Verbesserungen können Sie Ihren Kunden einen Zins bieten, wie er sonst am Markt kaum zu erhalten ist.
Verbesserungen für Zuzahlungen und Erhöhungen:
Zuzahlungen:
- Verträge ab 2013: Zuzahlungen fließen unabhängig von der Höhe - im AVB-seitig zugelassenen Rahmen - in den Altvertrag. Verträge
- 2007 – 2012: Zuzahlungen kleiner gleich 10.000 € fließen in den jeweiligen Altvertrag mit den alten Rechnungsgrundlagen.
Ab einer Zuzahlungshöhe von mehr als 10.000 € wird für den darüberhinausgehenden Beitragsteil grundsätzlich ein Neuvertrag mit dem jeweiligen verkaufsoffenen Einmalbeitragstarif angelegt. Alle Details finden sie in der überarbeiteten Übersicht in Anlage 1
Erhöhungen:
- Verträge ab 2013: Die Erhöhung erfolgt grundsätzlich im Altvertrag, zu bei dem ursprünglichen Versicherungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen.
Siehe Anlage 2
Durch die Verbesserungen für Zuzahlungen und Erhöhungen können Sie Ihren Bestandskunden einen wesentlichen Vorteil bieten.
