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WWK - Informationen zum Thema doppelte Abschluss- und Vertriebskosten bei der Riester-Rente

Bei der Diskussion geht es um die erneute Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten in seltenen Fällen bei Riesterverträgen, in denen im Vertragsverlauf Eigenbeiträge durch Zulagen substituiert werden und umgekehrt, wenn z.B. der Eigenbeitrag aufgrund einer neuen Kinderzulagenberechtigung zunächst gesenkt und später nach dem Wegfall der Kinderzulage wieder erhöht wird.

Im März 2019 ist durch ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen neu geregelt worden, dass bei allen Riester- und Basisrententarifen ein derartiges Vorgehen bei der Kostenberechnung auszuschließen ist.
Die WWK wird die erforderlichen Änderungen für Neu- und Bestandsverträge der Tarifserie 08 in der Vertragsverwaltung voraussichtlich zum 01.01.2020 technisch umzusetzen.