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WWK informiert: „Rechnungszins-Upgrade-Option - Möglichkeiten zur Annahme der Tarifwechsel-Angebote"

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

ab Mitte März haben die ersten Kunden ihr individuelles Tarifwechsel-Angebot erhalten. Viele dieser Kunden haben dieses bereits erfolgreich angenommen.
Ausführliche Informationen zum Tarifwechsel in die neue Tarifgeneration 25 haben wir Ihnen bereits in der WWK INFORMIERT Ausgabe 005 „Rechnungszins-Upgrade-Option - Der Tarifwechsel 2025“ am 28.01.2025 zur Verfügung gestellt. Ergänzend informieren wir Sie hiermit zu den verschiedenen Wegen, auf denen eine Annahme des Tarifwechsel-Angebots rechtssicher erfolgen kann.

1. Online-Annahme über das Kundeninformationsportal (KIP) (Standard-Weg)
Der einfachste Weg für unsere Kunden, das Tarifwechsel-Angebot anzunehmen, ist die papierlose Online-Lösung über das speziell dafür zur Verfügung stehende Mini-Kundeninformationsportal (Mini-KIP).
Sechs Wochen vor dem individuellen Tarifwechseltermin erhält jeder betroffene Kunde automatisch ein Schreiben inkl. QR-Code. Dieser QR-Code führt den Kunden direkt zur digitalen Annahmemöglichkeit und, mittels des im Schreiben aufgeführten Sonderzugangscodes, zu seinem Tarifwechsel-Angebot.
Zur Unterstützung bei der Durchführung des Tarifwechsels bieten wir dem Kunden online eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung (https://www.wwk.de/angebot/) sowie persönliche Unterstützung durch unsere Service-Mitarbeiter.
Im Kundeninformationsportal (WWK inside) bereits registrierte Kunden werden gesondert über das online verfügbare Tarifwechsel-Angebot informiert.
WWK INFORMIERT

2.Schriftliche Annahme durch Kunden
In Sonderfällen ist bei bestimmten Vertragskonstellationen ein digitaler Tarifwechsel aus rechtlichen Gründen nicht möglich (z.B. bei der Direktversicherung Tarif FVG24DV). In diesen Fällen gehen den Kunden die Tarifwechsel-Angebote postalisch zu und sie werden darüber informiert, dass die Annahme per Post bzw. per E-Mail erfolgen muss.
Zur reibungslosen Bearbeitung ist die erhaltene Annahmeerklärung in diesen Fällen vollständig vom Kunden ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterschriften an die WWK Lebensversicherung a.G. zu senden. Einzelheiten dazu finden Sie in der WWK INFORMIERT Nr. 005 vom 28.01.2025 in Punkt 5.
!Bitte beachten! Eine vom Kunden unterschriebene Vermittlerkopie der Annahmeerklärung (z.B. aus VIP oder BiPRO) ist keine rechtssichere Annahme des Tarifwechsel-Angebots. Bitte reichen Sie diese nicht ein!
Um Missverständnisse zu vermeiden, sind daher sämtliche Vermittlerkopien der Tarifwechsel-Angebote entsprechend gekennzeichnet.

3. Schriftliche Annahme durch Vertragspartner mit Maklervollmacht
Vertragspartner mit Maklervollmacht inkl. SEPA-Mandat, die für ihre Kunden das Angebot annehmen möchten, wenden sich bitte telefonisch an die WWK Kundenkommunikation (089 – 5114 2000). Die Kollegen stellen Ihnen das Tarifwechsel-Angebot des Kunden inkl. Annahmeerklärung per E-Mail oder Post zur Verfügung. Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Annahmeerklärung übermitteln Sie dann inkl. SEPA-Mandat und Maklervollmacht fristgerecht zur weiteren Bearbeitung an die WWK (z.B. an lebensversicherung@wwk.de).

4. Nächste Termine
Ab 01.06.2025: Die Tarifwechsel bei Riester-Verträgen (Tarif RR10) und Verträgen der Basisrenten (FV22 Basis und FVG22 Basis) werden ab diesem Termin jeweils zum individuellen Versicherungsjahrestag erfolgen. Erste Tarifwechsel-Angeboten gehen den Kunden voraussichtlich ab dem 22.04.2025 zu.

5. Vergütung bei Tarifwechsel RR10 in RR25
Nach Annahme des Tarifwechsel-Angebots erfolgt die Vergütung erst nach Policierung des Neuvertrags und Beitragsfreistellung des bisherigen Vertrags.

Ihre finanzprofi AG