Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und - Partner,
das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), welches Versicherungsunternehmen
in Deutschland verpflichtet, steuerrelevante Daten über eine Selbstauskunft
einzufordern, wurde hinsichtlich der betroffenen Produkte um Riester-Tarife erweitert.
Diese Gesetzeserweiterung hat ab dem 01.01.2023 unter anderem Auswirkungen auf den
Geschäftsprozess „Neuantragsbearbeitung für Riester-Verträge“.
Ab dem 01.01.2023 darf ein Riester-Neuantrag ohne eine vollständige Selbstauskunft gemäß CRS
in der WWK nicht mehr policiert werden.
Beachten Sie hierzu bitte zur Vorgehensweise zum Jahreswechsel 2022/2023 unbedingt die angehängten Dokumente.
Ihre Finanzprofi AG
