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WWK informiert: Riester-Produkte ab 01.01.2023 CRS-relevant

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und - Partner, 

das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), welches Versicherungsunternehmen
in Deutschland verpflichtet, steuerrelevante Daten über eine Selbstauskunft
einzufordern, wurde hinsichtlich der betroffenen Produkte um Riester-Tarife erweitert.

Diese Gesetzeserweiterung hat ab dem 01.01.2023 unter anderem Auswirkungen auf den
Geschäftsprozess „Neuantragsbearbeitung für Riester-Verträge“.

Ab dem 01.01.2023 darf ein Riester-Neuantrag ohne eine vollständige Selbstauskunft gemäß CRS
in der WWK nicht mehr policiert werden. 

Beachten Sie hierzu bitte zur Vorgehensweise zum Jahreswechsel 2022/2023 unbedingt die angehängten Dokumente.

Ihre Finanzprofi AG