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Leben

Zurich informiert: bAV Pflichtzuschuss ab 2022 - auch für Altverträge

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

die Zurich informiert dass ab 1. Januar 2022 Unternehmen den 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch bei Altverträgen zahlen müssen.

Für mehr Informationen hier klicken:

bAV-Pflichterhoehung 2022 (maklerbetreuerweb.de)

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