Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
die Zurich informiert dass ab 1. Januar 2022 Unternehmen den 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch bei Altverträgen zahlen müssen.
Für mehr Informationen hier klicken:
bAV-Pflichterhoehung 2022 (maklerbetreuerweb.de)
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