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Rechnungszinssenkung

Vertriebsinformation Gothaer Leben: Tarifgeneration 2022 / Rechnungszinsabsenkung zum Jahreswechsel hat Auswirkungen auf das Produktportfolio

Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

die Rechnungszinsabsenkung zum Jahreswechsel hat Auswirkungen auf das Produktportfolio.

Die Gothaer Lebensversicherung informiert über die Auswirkungen der Rechnungszinssenkung zum Jahreswechsel auf das Produktportfolio. Die Änderungen betreffen dabei lediglich Neuabschlüsse. Auf Bestandsverträge ergibt sich durch die Rechnungszinsabsenkung keinerlei Auswirkung.

Was ändert sich zum Jahreswechsel konkret?

Vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase hat das Bundesfinanzministeriums den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent abgesenkt.

Die wichtigsten Änderungen in der Kurzübersicht:

Reduktion Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent.

Geringfügige Reduktion des garantierten Rentenfaktors bei Rentenprodukten (durch Absenkung des Rechnungszinses als Berechnungsgrundlage auf 0 Prozent)

Wegfall der 100%-Beitragsgarantie bei der GL, folglich bietet die Gothaer mit der neuen Tarifgeneration keine Produkte mit einer 100%-igen Beitragsgarantie mehr an, sodass auch alle Tarife mit der Zusageart BZML (in der bAV) eingestellt werden, da hier eine Beitragsgarantie in Höhe von 100% gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hinweise zur technischen Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Tarifgeneration erfolgt in CRM und GOAL am

19.12.2021 für Angebote mit Beginn 01.01.2022.

Die Altgeneration dieser Tarife (mit Ausnahme der „Jubi-GIP“) kann mit einem spätesten Versicherungsbeginn 01.03.2022 beantragt werden.

CRM enthält zu Ihrer Unterstützung entsprechende Plausibilisierungen, GOAL hingegen nicht. Bitte achten Sie daher insbesondere bei der Berechnung über GOAL eigenständig darauf, den Versicherungsbeginn nicht über den 01.03.2022 hinaus zu wählen, da diese sonst abgelehnt werden.

Ihre Finanzprofi AG