Herzlich willkommen im Beraterportal der finanzprofi AG!

Sach

aktuelle Gerichtsentscheidung OLG Frankfurt: Wenn die Beratungsprotokolle lückenhaft sind

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

Ein Versicherungsnehmer (VN) wurde durch den Agenten mangelhaft beraten, da dieser den VN nicht darauf hinwies, dass bei einem Gebäudeerwerb die Vorversicherung des Verkäufers auf den Erwerber übergeht. Dadurch entstand eine Doppelversicherung beim VN.

Der Vertreter des Versicherers (VR) muss aufgrund der neuen Rechtslage darlegen können, dass er seinen Beratungs- und Informationspflichten zur Genüge nachgekommen ist. Dies könnte er anhand der Vorlage entsprechender Beratungsprotokolle beweisen, sind diese jedoch nicht ausreichend, so ist die Haftung des Agenten gegeben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Nr. 2/08) bejahte das Beratungsverschulden des Agenten. Folglich muss dieser die unnötig bezahlten Beiträge erstatten.

Sobald uns der vollständigke Urteilstext vorliegt informieren wir sie entsprechend.

Ihre Finanzprofi AG