Ein unabhängiger Treuhänder hat aufgrund des branchenweit geänderten Schaden- und Kostenaufwandes in der Wohngebäudeversicherung im Sinne von Ziffer 13 AL-VGB 2010 Abschnitt A (Stand 10.2016 und Stand 01.2013), Ziffer 13 AL-VGB 2008 Abschnitt A (Stand 01.2011 und 01.2009), Ziffer 14 AL-VGB 2008 Abschnitt A (Stand 01.2008) und § 13 b AL-VGB 2005 (Stand 01.2005) den nachfolgenden Anpassungsbedarf bestätigt (betroffen sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel).
Die Prämienanteile für das Servicepaket Elementar wurden vom Treuhänder von der Anpassung ausgenommen).
Erstmals wird auch der im Rahmen der Wohngebäudeaktion umgestellte Bestand angepasst. In diesem Bestand sind alle Verträge betroffen, die zur jeweiligen Hauptfälligkeit bereits seit mindestens 12 Monaten umgestellt sind. Die Verträge werden maschinell zur jeweiligen Hauptfälligkeit ab dem 01.07.2019 angepasst.
Die Versicherungsnehmer informiert die Alte Leipziger mit einem Hinweis auf der Rechnung.
Der Tarif für das Neugeschäft wird zum gleichen Termin angepasst.
Bitte beachten Sie:
Die treuhänderische Prämienanpassung ist zu unterscheiden von der Anpassung aufgrund Veränderung des Anpassungsfaktors/des gleitenden Neuwertfaktors in der gleitenden Neuwertversicherung (Ziffer 12.2 AL-VGB 2010 Abschnitt A / Ziffer 12.2 AL-VGB 2008 Abschnitt A /§ 13 AL-VGB 2005). Ein geänderter Anpassungsfaktor/Neuwertfaktor ist in den oben genannten Werten nicht berücksichtigt, fließt aber bei der Berechnung der geänderten Prämie zusätzlich mit ein.
