Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen
punkten Sie jetzt bei Ihren sportlichen Kundinnen und Kunden mit folgenden Informationen und nutzen Sie diese als Beratungsansatz im Privatbereich:
Denn ab 01.01.2022 gelten neue Regeln auf den Ski- und Rodelpisten in Italien und Südtirol.
Unter anderem gilt eine Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste.
Ab Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die einen Skipass kaufen, über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen.
Wichtig: Skifahrende müssen eine schriftliche Bestätigung der Privat-Haftpflichtversicherung separat oder im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht mitführen. Die mitversicherten Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.
Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Alternativ besteht vor Ort die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Skipass auch eine Tages-Police gegen Gebühr abzuschließen.
Um den bei der Alten Leipziger Versicherten den Nachweis zu ermöglichen, dass sie eine Versicherung mit der nötigen Deckung besitzen, hat diese eine zweisprachige Bescheinigung erstellt, welche bei Bedarf den Kunden kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Es genügt die Eintragung der Policen-Nummer nebst versicherten Personen.
Ihre Finanzprofi AG
