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Sach

Alte Leipziger informiert: BGH-Urteil - Mitversicherung von Schäden durch undichte Fugen

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

Schädigt Wasser durch undichte Silikonfugen der Dusche das Gebäude, sind Versicherer ohne klare Regelungen nicht in der Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 236/20). Deshalb passt die Einführung unserer neuen Wohngebäudeversicherung perfekt in diese Zeit – wir haben dieses Thema sehr kundenfreundlich geregelt.       

Die Ausgangssituation  

Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand sind nicht Gegenstand einer Leitungswasser-Versicherung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2021 entschieden (IV ZR 236/20). Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, bei dem aufgrund des oben genannten Mangels ein erheblicher Leitungswasserschaden entstanden war.

Die kundenorientierten Regelungen hierzu ab 15.12.2021:   

Neuverträge ab 01.12.2021        

In dem neuen Wohngebäudeprodukt sind Nässeschäden aufgrund undichter Fugen (innerhalb privat genutzter Wohnräume) ab der Tariflinie classic mitversichert. Die Entschädigungsgrenzen betragen im classic Tarif bei EFH 10.000 € und bei MFH 1.000 € sowie in comfort bei EFH bis zur Versicherungssumme und bei MFH bis 5.000 €.       

Bestandsverträge (3C Produkte – Tariflinien classic und comfort)               

Die 3C Tarife (nur Tariflinien classic und comfort) beinhalten die Innovationsklausel. Für die Kunden bedeutet das, dass ihr Schaden analog des neuen Tarifes (1.12.2021) reguliert wird. Diese Regelung wird ab sofort angewendet.          

Bestandsverträge (XL und XXL) 

Schäden durch defekte Fugen zu Bestandsverträgen XL werden analog der aktuellen classic Tariflinie reguliert, bei Bestandsverträgen XXL analog der aktuellen comfort Tariflinie.         

Immobilienschutz          

Die Regulierung von Folgeschäden undichter Silikonfugen erfolgt bis zur Versicherungssumme ohne Berücksichtigung mitversicherter Ursachen.

Ihre Finanzprofi AG