Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,
Verkehrshaftung – Haftpflichtversicherung für Frachtführer
Täglich werden Tonnen von Waren und Gütern transportiert und umgeschlagen. Das Risiko, dass sie unterwegs einen Schaden oder Verlust erleiden, tragen Frachtführer, die sich mit der Ver- kehrshaftungsversicherung optimal gegen diese Ansprüche absichern können.
Was ist mit der Verkehrshaftungs-Versicherung abgedeckt?
- Versichert wird die Güterschaden-Haftpflichtinteressen des Frachtführers entsprechend dem jeweiligen Beförderungsvertrag.
- Es wird die Prüfung, Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.
- Die Haftung des Frachtführers ergibt sich aus dem betreffenden Verkehrsvertrag.
Versicherte Güter: Sämtliche Güter, die gegen Entgelt für Dritte befördert werden.
Transporte von höherwertigen oder diebstahlgefährdeten Gütern sind grundsätzlich bis zu einem Warenwert von 10.000,00 € mitversichert, z.B.:
- Spirituosen aller Art,
- Tabakwaren,
- Optische-, Unterhaltungselektronik- und Telekommunikationsgeräte,
- EDV-Geräte aller Art einschließlich Zubehör,
- Telefon- und Chipkarten,
- Medikamente, Arzneimittel
Die Ersatzleistung ist jedoch mit 20.000,00 € je Schadenereignis begrenzt.
Umfang der Versicherungsleistung:
- Die Versicherungsleistung ist begrenzt mit 1.500.000,00 € Güterschäden und mit 250.000,00 € für Vermögensschäden.
- Je Schadenereignis ist die Versicherungsleistung maximiert mit 2.500.000,00 €.
Die Leistung der Höhe nach erfolgt gemäß
- der gesetzlichen Regelhaftung § 431 HGB von 8,33 SZR je kg des Rohgewichts
- vertraglicher Vereinbarung nach AGB zwischen 2 und 40 SZR je kg des Rohgewichts
- individueller Vereinbarung
- CMR-Deckung im grenzüberschreitenden Güterverkehr entsprechend der CMR mit 8,33 SZR je kg des Rohgewichts
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Infoblättern entnehmen.
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