Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,
um das Leistungs- und Serviceversprechen gegenüber den Kunden aufrecht erhalten zu können,
wird BarmeniaGothaer ab dem 01.01.2026 eine Beitragsanpassung (BAP) bei Verträgen durchführen, zu denen eine Beitragsanpassungsklausel vereinbart wurde. Die Beitragsanpassung erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages.
Im Jahr 2026 ist lediglich ein Tarifstand von einer Beitragsanpassung betroffen. Die Anpassungshöhe liegt zudem deutlich unter den Vorjahreswerten. Sofern vereinbart, erfolgt zusätzlich eine Indexanpassung. Über die Höhe der Indexanpassung informiert BarmeniaGothaer in einer separaten Vertriebsinformation im September, sobald diese feststeht und vom GDV offiziell kommuniziert wurde.
Der neue Beitrag zur Stammfälligkeit berücksichtigt zusätzlich zur Anpassung durch die BAP auch die ab 01.2026 gültige Indexanpassung (sofern eine Gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist).
Auf dem Ankündigungsschreiben zur VGV BAP finden Sie analog zu den Vorjahren einen QR-Code sowie einen Link, der auf folgende Landingpage verweist (www.gothaer.de/beitragsanpassung/sach). Auf dieser Seite bietet BarmeniaGothaer den VN weiterführende Informationen zu den Anpassungen in der Prämie an und beantwortet dort die häufigsten Fragen (FAQ).
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