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Sach

Degenia - Kopter-Profi - saubere Lösung für private Drohnenpiloten

Sie sind die neue Macht am Himmel: Nach einer aktuellen Marktstudie des Fachportals „DrohnenStudie“ stieg 2018 die Anzahl verkaufter Drohnen in Deutschland von 1,12 Millionnen (2017) um 14,5% auf 1,26 Millionen. Wenn diese Luftfahrzeuge nicht ausschließlich indoor genutzt werden, sondern sich im Luftraum bewegen, unterliegen sie als Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der Versicherungspflicht. Hierbei sieht der Gesetzgeber keine Ausnahme für besonders kleine oder leichte Drohnen, für Spielzeug (wie etwa vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gefordert) oder für Flüge über dem eigenen Grundstück vor.

Versicherungspflicht: unbekannt oder einfach nur ignoriert?

Experten der Versicherungsbranche schätzen, dass von privat genutzten Drohnen nur ca. 25 bis 30% so versichert sind, wie es der Gesetzgeber in §§ 33 ff. LuftVG und §§ 102 ff. LuftVZO verlangt. Und auch bei den versicherten Drohnen ignorieren viele private Piloten die gesetzliche Verpflichtung, einen entsprechenden Versicherungsnachweis beim Fliegen mitzuführen.

Ursache hierfür ist zum einen mangelnde Aufklärung, sodass viele Steuerer von Drohnen nicht um die Versicherungspflicht wie z.B. beim Betrieb eines Kfz wissen. Auf der anderen Seite führen Jahresbeiträge, die den Kaufpreis der Hobby-Drohnen deutlich übersteigen können, aus wirtschaftlichen Überlegungen zu einem bewussten Verzicht auf eine entsprechende Absicherung. Dabei ist das Schadenspotenzial selbst von kleinen Drohnen erheblich, wenn sie wie ein Stein vom Himmel fallen sollten.

Versicherungsbedingungen sorgen für Verwirrung

Immer mehr private Haftpflichtversicherungen werben mit dem Versprechen, dass privat zur Freizeitgestaltung genutzte Modellflugzeuge mitversichert sind. Bei einem genaueren Blick in die Bedingungswerke tauchen häufig Einschränkungen auf, die für die Steuerer von Drohnen fatale Folgen haben. So können Steurer von Drohnen von der folgenden Aussage erschreckt werden: „Ausgeschlossen sind Modellflugzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen.“ Da jede im Freien betriebene Drohne dieser Versicherungspflicht unterliegt, besteht praktisch kein Versicherungsschutz. Zum gleichen Ergebnis führen Passagen wie die folgende: „Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren angetrieben werden.“ Eine Drohne ohne Motoren?

Zudem führen neuere Tarife restriktive Gewichtsgrenzen ein, sodass Drohnen z.B. nur bis zu einer Startmasse von 250g versichert sind. Versicherungskunden sollten daher unbedingt ihre Vertragsbedingungen prüfen oder sich an einen Experten für Drohnen-Versicherungen wenden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung ist stets mitzuführen

Die Qualität einer Drohnen-Versicherung zeigt sich nicht nur im Schadensfall. Nach §106 LuftVZO ist jeder Versicherer, der Kopter in seinem Bedingungswerk mitversichert, dazu verpflichtet, seinem Kunden eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die beim Betrieb mitzuführen ist. Diese Bestätigung muss bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen und obendrein für den versicherten Kunden kostenlos sein.

Immer wieder beschweren sich Kunden, dass ihr privater Haftpflichtversicherer auch auf Nachfrage keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung ausstellt. In Konsequenz kann dies zu einer teuren Ordnungswidrigkeit führen, wenn bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamtes kein adäquater Nachweis des Versicherungsschutzes verfügbar ist.

degenia Kopter-Profi T18 – die einfache Lösung für private Drohnen-Piloten

Hohe Leistungen zum fairen Preis

Der Tarif degenia Kopter-Profi T18 umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. EUR ohne Selbstbeteiligung. Die inkludierte Versicherungsbestätigung deckt die gesetzliche Haftung des Drohnen-Halters auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen ab.

Den Versicherungsschein der Privathaftpflicht sowie die gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erhalten Kunden an Werktagen innerhalb von nur 24 Stunden nach Antragseingang per E-Mail. Die mehrsprachige Versicherungsbestätigung hilft nicht nur bei den zunehmenden Kontrollen in Deutschland. Auch bei Urlaubsreisen ins Ausland ist die standardisierte englischsprachige Bescheinigung ein echter Pluspunkt, um von Behörden vor Ort anerkannt zu werden.

Mit dem auf Drohnen ausgerichteten Vertriebsansatz sowie einem Jahresbeitrag von nur 65,45 EUR für den Familientarif erreicht das neue Konzept auch die Steuerer von Drohnen, die bisher auf diesen notwendigen Schutz verzichtet haben. Mit dem neuen Tarif treten wir dem „Schwarzfliegen“ für ein Mehr an Sicherheit produktseitig entgegen. Ziel ist es, die Versichertenquote unter Hobbyfliegern in Zukunft deutlich zu erhöhen.

Kopter-Profi T18 für Vermittler

Nicht nur Versicherungskunden sind mit einer unzureichenden Kopterhaftpflicht einem Risiko ausgesetzt – auch für Versicherungsvermittler besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. Mit dem Kopter-Profi T18 finden sie eine einfache, standardisierte und gesetzeskonforme Antwort auf alle Unsicherheiten.

Die neue Drohnen-Privathaftpflicht degenia Kopter-Profi T18  können Sie auf mydegenia unter Rechner>Vergleichsrechner>Privathaftpflicht abschließen.