Mit einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Nässeschäden kein versicherter Tatbestand sind, wenn die Schäden durch undichte Fugen von Duschtassen und Badewannen hinter Fliesen austreten und ins Mauerwerk eindringen.
Durch ein zu spätes Entdecken und in der Folge lange Trocknungszeiten können Schäden im Schnitt von 3.000€ bis 4.000€ entstehen.
Da ältere Bedingungen diese Schäden nicht berücksichtigen kann sich aus dem geänderten Urteil schnell ein haftungsfall ergeben.
Daher ist es empfehlenswert mit den Kunden die Verträge der Kunde dahingehdnzu prüfen und im Zweifel eine Anpassung vorzunehmen.
