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Sach

Helvetia informiert : Wohngebäude.Landwirtschaft.Versicherung./Information zur Zeichnung von Wohngebäuden mit ehemals landwirtschaftlichen Nebengebäuden.

Sehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,


auf diesem Wege möchten wir Sie über die Möglichkeiten von Helvetia zur Zeichnung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden (z.B. Scheunen, Ställe) in Verbindung mit einem zu versichernden Wohngebäude informieren.

Abgrenzung zwischen Privat und Firmen
Sofern das Nebengebäude einer landwirtschaftlichen Nutzung (auch Nebenerwerbsbetrieb) unterliegt, ist entsprechender Versicherungsschutz über unseren Firmenkundentarif zu beantragen.
Besteht dagegen keine landwirtschaftliche Nutzung des Nebengebäudes (auch Nebenerwerbsbetrieb), so ist die Zeichnung über unseren Privatkundentarif zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Zeichnung im Bereich Privatkunden
Dabei sind nachfolgende Voraussetzungen und Anforderungen für die Prüfung der Zeichnung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden in Verbindung mit dem Wohngebäude im Bereich Privatkunden zu beachten:

• Nutzung des Nebengebäudes zu ausschließlich nichtlandwirtschaftlichen Zwecken;
• Das Nebengebäude befindet sich in einem versicherungswürdigen Zustand;
• Die Versicherungssumme der Nebengebäude sollte 49 Prozent der Gesamtversicherungssumme (Wohngebäude und Nebengebäude) nicht überschreiten. Bei Überschreitung erfolgt eine Einzelfallprüfung und -entscheidung;
• Überwiegende Bauart aus massiven Außenwänden mit harter Dachung;
• Verwendung des Kernsanierungsfragebogen S32 bei vorhandenen Sanierungen;
• Angabe der Nutzfläche in Quadratmeter;
• Ermittlung der Versicherungssumme nach dem Wert 1914;
• Einreichung aussagekräftiger Fotos von allen Seiten des Nebengebäudes;
• Angaben zum Gebäudetyp (Nutzung), bspw. Geräteschuppen, Küche, Werkstatt, Garage*;
• Angaben zu Vorversicherung und Vorschäden.

Diese Angaben sind für alle vorhandenen Nebengebäude mitzuteilen. Es erfolgt eine Dokumentierung aller versicherten Nebengebäude in der Police. Die versicherten Gefahren des Wohngebäudes mit den Prämiensätzen und allen tariflichen Zu- und Abschlägen gelten auch für das/die zu versichernden Nebengebäude. Die Gewährung eines Unterversicherungsverzichts für Nebengebäude entfällt. Gewächshäuser gelten von der Mitversicherung ausgenommen.

* Bei Heu-/Strohlagerungen (in Verbindung mit ausschließlich privater Tierhaltung in geringem Umfang, wie z.B. einem Pferd) in den Nebengebäuden ist eine Einzelanfrage mit Prüfung erforderlich.

Ihre Finanzprofi AG