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Sach

K&M informiert: Wohngebäudetarif allsafe select – Wichtige Information zur Regulierung von Nässeschäden durch undichte Fugen mit dem Risikoträger Allianz

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2021 entschieden, dass Nässeschäden durch eine undichte Fuge nicht als Leitungswasserschäden im Rahmen einer Sachversicherung gelten.

Bitte beachten Sie, dass folgende Informationen ausschließlich für Wohngebäudeverträge im Tarif allsafe select gelten, bei denen die Allianz als Risikoträger eingetragen ist: 
•    Bisher haben wir Nässeschäden durch eine undichte Fuge – entgegen des BGH-Urteils – weiterhin reguliert. Die Allianz hat entschieden, dass wir Nässeschäden in der Sparte Wohngebäude nur noch regulieren dürfen, wenn diese in den Versicherungsbedingungen benannt sind. 
•    In den allermeisten K&M Wohngebäudetarifen wie z.B. allsafe domo oder allsafe casa sind beschriebene Nässeschäden mitversichert. Für den Tarif allsafe select ist dies leider nicht der Fall, da es sich um einen älteren Tarifstand handelt. Glücklicherweise ist nur ein kleiner Teil an Verträgen betroffen. 
•    Für allsafe select haben wir von der Allianz die Übergangslösung erhalten, dass Nässeschäden durch eine undichte Fuge noch reguliert werden, wenn die Schadenmeldung bis zum 31. März 2025 eingegangen ist. Darüberhinaus besteht dann in diesem Tarif kein Versicherungsschutz mehr für Nässeschäden durch eine undichte Fuge.

Möglichkeit zum Tarifwechsel in allsafe domo:
Ein- und Zweifamilienhäuser können zum 01. April 2025 oder zu einem späteren Zeitpunkt in unseren aktuellen Wohnflächentarif allsafe domo umgestellt werden, in dem Nässeschäden durch eine undichte Fuge versichert sind.

Senden Sie uns gerne unter der Angabe der Versicherungsscheinnummer und dem Stichwort „Fugenschäden“ eine kurze E-Mail an vertriebsteam@k-m.info. Es wird Ihnen daraufhin der neue Beitrag im Fall einer Vertragsumstellung mitgeteilt.

Ihre finanzprofi AG