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Sach

Neuer Tarif "Fahrrad- und e-Bike-Versicherung" der Adcuri zum 01.03.3021 - Informationen

Sehr geehrte Vertriebsparterinnern und Partner, 

Anbei erhalten Sie im Vorfeld die Informationen  des Tarifs.

Tarifhighlights*:

Versichert ist/sind

  • das Fahrrad bzw. E-Bike (für das keine Kennzeichen-/Versicherungspflicht gilt) des VN (auch wenn es ein Leasingfahrrad/-E-Bike ist, z. B. eines, das der Arbeitgeber dem VN zum privaten Gebrauch überlässt),
  • alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen und seinem Gebrauch dienenden Teile (z.B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. - einschließlich des Akkus aber auch der zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser)
  • Das Fahrrad/E-Bike ist zum Neuwert versichert (Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbarten Versicherungssumme).

Leistungsbaustein „Diebstahl-Schutz“ (wenn vereinbart):

  • Weltweiter Diebstahl-Schutz - rund-um-die-Uhr:

Das Fahrrad/E-Bike muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss (Kaufpreis mind. 50 EUR) gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.

  • Versichert ist auch der Diebstahl des Fahrrades/E-Bikes
    • vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung);
    • aus dem verschlossenen Kfz/Wohnmobil.
  • Abgesichert ist auch der separate Diebstahl des mit dem E-Bike fest verbundenen Akkus.
  • Zusätzlich versichert ist eine abschließende Liste von mit dem Fahrrad lose verbundenem Zubehör und Fahrradgepäck, solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet. Hierzu gehören z. B. Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradtasche, Helm, Kindersitz, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug, aber auch ein Anhänger. Die Entschädigungsgrenze beträgt 1.000 EUR für alle Teile, maximal 300 EUR je Einzelteil.
  • Raub und räuberische Erpressung sind mitversichert.

Leistungsbaustein „Kasko-Schutz“ (wenn vereinbart):

Weltweiter Kasko-Schutz - rund-um-die-Uhr

  • Ersetzt werden Schäden, die am Fahrrad/E-Bike entstanden sind durch
    • Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz;
    • Vandalismus;
    • Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren;
    • Brand, Explosion, Blitzschlag;
    • Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
    • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung;
    • Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - auch am Akku;
      Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von 5 Jahren.
    • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
  • Ersetzt werden hierbei – bis zur Versicherungssumme:
    • bei Beschädigungen die Kosten für die Reparatur (bis zu Reparaturkosten von 500 EUR ist kein Kostenvoranschlag erforderlich);
    • im Fall der Zerstörung die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte.

Leistungsbaustein „Schutzbriefleistungen“ (wenn vereinbart):

Achtung:
Dieser Baustein (Schutzbriefleistungen) darf zum Einführungstermin noch nicht abgeschlossen werden.
Sie erhalten eine separate Information, sobald der Baustein „Schutzbriefleistungen“ abgeschlossen werden kann.

  • Organisatorische und finanzielle Hilfe – wenn der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrrad eine Panne oder einen Unfall hat – auch an seinem Wohnort – mit folgenden Leistungen:
    • 24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon;
    • Pannenhilfe;
    • Abschleppen bei einer Panne unterwegs;
    • Bergung bis 2.000 EUR;
    • Weiter- oder Rückfahrt bis 500 EUR;
    • Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage (bis 50 EUR je Tag);
    • Übernachtungskosten für max. 5 Nächte (bis 80 EUR je Übernachtung);
    • Fahrrad-Rücktransport;
    • Fahrrad-Verschrottung;
    • Notfall-Bargeld (durch zinsloses Darlehen bis zu 1.500 EUR).

Wird das Fahrrad durch den VN einer anderen Person überlassen, erhält diese die Leistungen.

    • Bei Reisen mit dem Fahrrad auch in:
      • Ländern der EU,
      • der Schweiz,
      • Liechtenstein,
      • Norwegen und
      • Großbritannien.

Weitere Besonderheiten:

  • Gewerbliche Nutzung des Fahrrades/E-Bikes ist versichert (nicht versichert sind Verleih-, Kurier-/Auslieferungsfahrräder).
  • Carbonfahrräder sind versichert.
  • Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil der bestehenden Fahrrad- und E-Bike-Versicherung.

 

Beachten Sie bitte auch die angehängten Dokumente.

Ihre Finanzprofi  AG