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Sach

OOEV Blogbeitrag - Haftung für den Hundehalter ohne Limit !

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

auch die treuesten und kleinesten Hunde sind manchmal unberechenbar.

Gehen der Spielbetrieb oder die Jagdlust mit ihnen durch, können erhebliche Schäden an Menschen und Sachwerten die Folge sein.

Wer ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB.

Kunden von Maklern sind immer wieder darauf aufmerksam zu machen.

Dazu einige Impulse der OOEV:

Hier noch der entsprechende Link:
https://www.keinesorgen.de/blogde/haftung-fuer-den-hundehalter-ohne-limit/

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