Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
heute haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Roland hällt die Neugeschäftsbeiträge stabil und erhöht die Beiträge nicht.
Ab Oktober dieses Jahres ändern sich aber die Beiträge im Bestand.
Entgegen der Erwartung der Branche führt die Entscheidung des Treuhänders zu einer BAK-historisch bemerkenswerten Situation:
in 6 von 11 Gruppen werden die Beiträge gesenkt. Und das trotz der Erhöhung der RVG-Gebühren und weiterhin hoher Schadenmeldungen, insbesondere durch Dieselgate.
Für Verträge bis ARB-Stand 2018 gilt:
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- Alte Verträge mit einem Vertragsstand vor 1994 werden mit Ausnahme des Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutzes um 5 % gesenkt.
- Verträge ab 1994 ohne Selbstbeteiligung werden grundsätzlich um 5 %, die Einzeldeckungen Privat-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz und Immobilien-Rechtsschutz um 7,5 % gesenkt.
- Verträge ab 1994 mit Selbstbeteiligung bleiben unverändert.
Für Verträge ab ARB 2018, die schon zweimal eine Anpassung durch die TÄK bekommen haben, gilt das Gleiche:
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- Verträge ohne Selbstbeteiligung werden gesenkt
- Verträge mit Selbstbeteiligung bleiben unverändert
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- Verträge mit Selbstbeteiligung werden um 9,5 % erhöht (Ausnahme: Firmen-Rechtsschutz mit 7,5 %)
- Verträge ohne Selbstbeteiligung bleiben unverändert.
Im ROLAND-Gesamtbestand
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- bleiben 76,6 % der Verträge unverändert
- werden 16,4 % der Verträge gesenkt
- werden 8,0 % der Verträge erhöht.
Die Prämienerhöhung betrifft nur Verträge mit den Bedingungsständen ARB 2018 und 2020.
Wichtig zu wissen: neue oder durch Übernahme in den Jahren 2021 und 2022 gewonnene Kund:innen sind davon nicht betroffen !
Sollte Ihr Bestand über ein bei uns reversiertes Sammelkonto (ohne Unterkonten) laufen, kann ich Ihnen eine Auflistung der Bestandsverträge mit den relevanten Beitragsveränderungen auf Wunsch zukommen lassen.
Sollten die Bestandsverträge Ihrer Partner über bei ROLAND oder unsere Konsortialgesellschaften reversierte Unterkonten laufen, ist leider in diesem Fall eine Identifikation und Auflistung der betroffenen Verträge nicht möglich.
Anmerkung:
BAK= Beitragsanpassungsklausel
TÄK= Technische Änderungsklausel
Ihre Finanzprofi AG
