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Marktinfos

Änderungen bei den Produkten der WWK Lebensversicherung a.G. – Tarifserie „21“ / neue Vergütungstabellen

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen, sehr geehrte Vertriebspartner,


wie Sie mit Sicherheit der Fachpresse entnehmen konnten, ist eine gesetzliche Vorgabe zur Änderung des Höchstrechnungszinssatzes ausgeblieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb alle Versicherer zu einer Überprüfung des Garantiezinses aufgerufen und angekündigt zukünftig ein Augenmerk darauf zu legen. Die WWK Lebensversicherung a.G. nimmt diese Entwicklungen zum Anlasse, die Garantiezinsen in ihren Tarifen zu überprüfen.


Zum 01.01.2021 wird für folgende Produkte eine neue Tarifgeneration eingeführt:


 WWK Rente Classic KVA21 gegen laufenden Beitrag, Einmalbeitrag sowie KVA21 Kids und KVS21 gegen Einmalbeitrag
 WWK Vermögensbildungspolice GA21
 WWK Bestattungsvorsorge T21
 WWK Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Komfort BUZ21 in der bAV und Schicht 3
 WWK Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung EUZ21 in der bAV und Schicht 3
 WWK Grundfähigkeits-Zusatzversicherung GFZ21 in der Schicht 3
 WWK PremiumRisk H/HF21


Für die Tarife dieser neuen Serie wird der Rechnungszins auf 0,45% gesenkt.

Die Angemessenheit der Höchstrechnungszinsen in der gesamten Tarifwelt wird – wie in der gesamten Branche – auch innerhalb der WWK Lebensversicherung a.G. Gegenstand laufender Analysen sein.
In den Produkten der neuen Tarifserie wird auf die WWK Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung b-BUZ, den Gruppenvertrag G2 und die Vertragsart Keyman verzichtet.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Auswahl der natürlichen Rentengarantiezeit als Todesfallabsicherung möglich.

Die bisherigen Vergütungstabellen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Die WWK Lebensversicherung a.G. verweist zur Stornohaftung von staatlichen Zulagen bei Riester-Verträgen auf die beigefügte WWK Informiert Nr. 021 vom 20.04.2020.

Grundsätzlich gibt es dabei keine Stornohaftungszeit, allerdings sind diese auch nicht sofort verdient.
Vielmehr wird die Provision auf die staatlichen Zulagen jederzeit bei Rückforderung durch die ZfA wieder dem Vermittler belastet.

Die Anpassungen gemäß beigefügter WWK Informiert ist in den Vergütungstabellen bereits berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzprofi AG