Die Allianz Private Krankenversicherung verzichtet vom 01. September 2018 bis 31. Januar 2019 auf die allgemeine und besondere Wartezeit, wenn:
- Neuabschluss von DentalBest (DB02) und DentalPlus (DP02) – keine Tarifumstellung
vorliegt
- Versicherten Personen bei Versicherungsbeginn unter 30 Jahre alt ist
- Antragseingang frühestens zwischen dem 01.09.2018 und spätestens 31.01.2019 erfolgt
- frühester Versicherungsbeginn 01.09.2018, spätester Versicherungsbeginn 01.01.2019 ist
In der Versicherungspolice, die der Kunde nach Policierung erhält sowie in den Vorschlags- und Antragsunterlagen wird der Hinweis auf die Wartezeiten bleiben. Bitte weisen Sie darauf hin, um Irritationen und Nachfragen zu vermeiden.
Als Bestätigung über den Wartezeitverzicht steht Ihnen für die Kunden eine Garantieurkunde zur Verfügung: Garantierter Wartezeitverzicht
Diese ist dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung auszuhändigen und wird Teil der Vertragsunterlagen.
Bei Abschluss über eine Online Antragsstrecke** wird dem Kunden die Garantieurkunde nach Vertragsabschluss zum Download angezeigt. * Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen in den Ziffern 2.2.2.12 und Ziffer 2.2.3.4 geregelt. Sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind, gelten diese Regelungen nicht. ** Auf den Antragsstrecken ist immer der jeweils 1. des nächsten Monats als Versicherungs-beginn vorbelegt. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund der Wartezeitverzicht online nur bis zum 31.12.2018 sichtbar ist.
